Leiche in Teppich gewickeltAngeklagter muss wegen Totschlags elf Jahre in Haft

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Yakub B. im Gerichtssaal

Bilderstöckchen – Es war keine Tat im Affekt, es gab keine verminderte strafrechtliche Verantwortlichkeit und auch keinen übermäßigen Alkoholkonsum: Mit dieser Begründung ging das Kölner Landgericht im Prozess um die sogenannte Teppichleiche deutlich über das vom Ankläger geforderte Strafmaß hinaus und verhängte gegenüber Yakub B. eine elfjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Der Staatsanwalt hatte wegen einer angeblich durch Alkohol eingeschränkten Schuldfähigkeit auf eine neunjährige Haftstrafe plädiert.

Yakub B. hatte im Mai dieses Jahres im Streit nachts seine Lebensgefährtin Wibke O. (29), die Mutter der gemeinsamen Tochter (2) und zweier weiterer Kinder aus einer früheren Beziehung, mit einem Küchenhandtuch erdrosselt. Dann hatte er die Leiche in einen Teppich gerollt, im Keller unter einem Müllberg versteckt und mit einem Lattenrost zugedeckt. Die sorgfältige Beseitigung der Leiche hatte dazu geführt, dass Leichenspürhunde Tage später keine Witterung mehr hatten aufnehmen können.

Detailliert, überlegt und koordiniert vorgegangen

Allein das Verhalten nach der Tat verbiete den Schluss einer durch Alkohol beeinflussten Tat; zu detailliert, überlegt und koordiniert sei Yakub B. nach der Tötung vorgegangen. Auch sei die Tat selbst mit einem erheblichem Kraftaufwand durchgeführt worden, der unter Alkoholeinfluss kaum möglich gewesen wäre. Das Küchentuch war so fest um den Hals der Toten geschlungen, dass Rechtsmediziner es nicht von Hand lösen konnten und ein Skalpell einsetzen mussten.

Yakub B. hatte die dreifache Mutter zunächst als vermisst gemeldet und vier Tage später die Polizei zur Leiche geführt. Sein erst im Prozess abgelegtes Geständnis wertete das Gericht ausdrücklich als „nur wenig strafmildernden Gesichtspunkt“, weil er darin nach Überzeugung der Kammer zu oft gelogen hatte.

Keine Reue gezeigt

Angeblich hatte das Paar an jenem Abend eine Aussprache geplant. Mehrere Zeugen im Prozess sagten jedoch aus, Wibke O. habe sich nach den wiederholten Gewaltexzessen von ihrem Lebensgefährten trennen wollen. Das Geständnis sei „an Minimalismus nicht zu überbieten gewesen und lässt jegliche Reue vermissen“, so der Richter. Mit dem Urteil müsse dem „ganz erheblichen Schaden als Folge der Tat“ Rechnung getragen werden: „Immerhin bleiben drei Kinder als Halbwaisen zurück.“

Der Angeklagte hatte keine Angaben darüber gemacht, ob Wibke O. von dem Angriff überrascht worden sei, ob sie möglicherweise durch Drogen und Alkohol benommen war oder schon geschlafen habe, denn an der Leiche waren keinerlei Abwehrverletzungen festgestellt worden. Deshalb habe die Kammer auch geprüft, ob möglicherweise das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit vorgelegen habe, dies wurde letztlich jedoch verneint.

Die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung bereits Revision angekündigt.

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