Opfer lag im KomaDüsseldorfer Stadtdirektor nach Verkehrsunfall in Köln angeklagt

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Der Düsseldorfer Stadtdirektor Burghard Hintzsche (r.) mit seinem Verteidiger Jan Victor Kathib beim Prozess in Köln.

Köln – Es war ein Unfall mit fürchterlichen Folgen, der sich am 30.April vergangenen Jahres morgens um 7.10 Uhr am Breslauer Platz ereignete. Düsseldorfs Stadtdirektor Burghard Hintzsche saß am Steuer seines Mercedes, als er in den Kreisverkehr hinter dem Hauptbahnhof in der Goldgasse einfuhr, dort mit einem Radfahrer zusammenstieß, der ebenfalls auf dem Weg zur Arbeit war.

Das 33-jährige Unfallopfer trug keinen Helm, als er über den Lenker seines Rades zu Boden stürzte, bewusstlos wurde und schwerste Kopfverletzungen davontrug.

Burghard Hintzsche wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft klagte Hintzsche wegen fahrlässiger Körperverletzung an. „Ich habe den Radfahrer nicht gesehen. Das heißt nicht, dass ich ihn übersehen habe,“ sagte Hintzsche – von den schweren Ereignissen sichtlich betroffen – am Mittwoch auf der Anklagebank.

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Da es zum Sachverhalt weder Bremsspuren noch Augenzeugen gab, hatte sein Verteidiger Jan Victor Kathib ein privates Kfz-Gutachten in Auftrag gegeben, das die Version seines Mandanten stützte. Danach habe der Radfahrer mit „mindestens 30 km/h“ den Autofahrer von links überholt und war mit der Vorderseite des Mercedes kollidiert.

Unfall in Köln: Opfer lag mit Hirnblutung im Koma

Von dem Unfall hat sich der 33-Jährige bis heute nicht erholt. Er hatte wochenlang mit einer Hirnblutung im Koma gelegen, ist bis heute nicht ansprechbar. Seine Mutter hatte ihren Beruf aufgegeben, um sich um den Sohn in der Reha kümmern zu können.

„Ich möchte der Familie auf jeden Fall zur Seite stehen“, unterstrich Hintzsche seine Anteilnahme, die er gerne schon viel früher angeboten hätte, dies sei ihm allerdings von den betroffenen Stellen verwehrt worden. Unter allseitigem Einverständnis wurde das Verfahren angesichts der dürren Beweislage gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der Betrag von 7500 Euro soll der Familie des Opfers zukommen.

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