Opfer traumatisiert27-Jähriger in Köln wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt

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Das Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße

Köln – Von einer traumatisierenden Gewalterfahrung, Panikzuständen und „starken Schwierigkeiten, den Alltag zu bewältigen“ ist in dem Attest die Rede, das am Montag eine Rechtsanwältin in einem Prozess vor dem Amtsgericht für ihre Mandantin vorlegte.

Der 23-jährigen Frau, die als Nebenklägerin auftrat, war anzumerken, wie sehr sie die Konfrontation mit dem Mann mitnahm, dessen Opfer sie am frühen Morgen des 26. September dieses Jahres geworden ist. Das Schöffengericht verurteilte den 27 Jahre alten Lageristen wegen versuchter sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu 16 Monaten Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er 100 Sozialstunden abarbeiten.

Kellertreppe hinuntergestürzt

Der Angeklagte aus Mönchengladbach hatte zu großen Teilen ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Am Abend vor der Tat war er mit einem Kumpel nach Köln gekommen, um zu feiern. Nach seinen Angaben war er schon zu dem Zeitpunkt, als er eintraf, reichlich alkoholisiert. Woran er keine Erinnerung mehr haben will: Vor einem Nachtclub an der Aachener Straße machte er mit einem Spruch die junge Frau an und holte sich von ihr eine Abfuhr. Offen blieb die Frage, ob er sie danach systematisch verfolgte. Klar ist, dass er sie spätestens dann wiedersah, als sie beide an der Haltestelle Maarweg aus der Straßenbahn stiegen.

Der 27-Jährige ging ihr hinterher. Als sie es bemerkte, bekam sie es mit der Angst zu tun, rief über den Chat-Dienst Facetime eine Freundin an und schilderte ihr die Situation. Froh war sie, als sie endlich das Mehrfamilienhaus erreichte, in dem sie wohnte, und den Hausflur betrat. Sie wähnte sich in Sicherheit – doch die Türe war nicht ins Schloss gefallen.

Einschlägig vorbestraft

Der Mann tauchte auf, bekam sie zu fassen, und sie begann zu schreien. Im entstehenden Gerangel stürzten beide die Kellertreppe hinunter, sodass sich die Frau verletzte. Der Fremde versuchte nun, sie an den Füßen weiter in den Keller zu ziehen – für das Gericht der Beleg, dass er vorhatte, sich sexuell an ihr zu vergehen. Sie befreite sich, rannte in den ersten Stock, wählte den Notruf und verschanzte sich hinter einer Brandschutztür. Als Polizeibeamte vor der Haustüre ankamen, lief ihnen der flüchtende Mann in die Arme.

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Zur Tatzeit hatte er über zwei Promille Alkohol im Blut. Trotzdem befand eine Sachverständige, seine Steuerungsfähigkeit sei weder aufgehoben noch vermindert gewesen, denn das gesamte Geschehen lasse auf planvolles Handeln schließen. Die Richter hielten dem 27-Jährigen allerdings zugute, er sei „enthemmt“ gewesen. Gegen ihn spreche, dass die junge Frau traumatisiert und er einschlägig vorbestraft ist. Staatsanwalt und Verteidiger erklärten, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten.

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