Ermittlungsgruppe „Stempel“Gut 70 Verfahren wegen Impfpassfälschungen in Köln

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Impfpass

Ein Aufkleber ist auf einem echten Impfpass angebracht.

Köln – Mit dem Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests könnte das Geschäft mit gefälschten Impfpässen womöglich noch stärker florieren als bisher – das jedenfalls befürchteten die Fahnder der „Ermittlungsgruppe Stempel“ bei der Kölner Polizei noch im Spätsommer. Seit gut einem Monat nun muss für die Abstriche und damit vielerorts auch für einen Zugang etwa zu Restaurants oder größeren Veranstaltungen jedes Mal aufs Neue gezahlt werden, doch der befürchtete Effekt blieb zumindest bisher aus. „Einen Anstieg der Verfahren, welcher auf eine Kostenpflicht der Tests zurückzuführen wäre, konnten wir bislang nicht beobachten“, sagte Darya Alikhani-Hooma von der Staatsanwaltschaft Köln, wo die Verfahren gebündelt werden. Derzeit seien es „etwa 50 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte und 20 weitere Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige, die im Laufe des Jahres 2021 bei uns eingegangen sind“, sagte die Staatsanwältin weiter.

Gefälschte Impfpässe für 150 Euro

Vor knapp zwei Monaten meldeten die Ermittler noch etwa 35 Verfahren, ungefähr zur Hälfte gegen namentlich bekannte Verdächtige. Dabei habe es sich etwa zu gleichen Teilen um Fälscher oder Händler auf der einen und Besitzer der Pässe auf der anderen Seite gehandelt. Nach wie vor aber dürfte die Dunkelziffer sehr hoch sein. Verkäufer und Abnehmer treffen sich oft nur virtuell im Darknet, wo sonst auch mit Waffen, Falschgeld oder Kinderpornos gehandelt wird. Bezahlt wird in Kryptowährungen wie Bitcoin. Einem konkreten Spektrum wie Impfgegnern oder Pandemie-Leugnern ordnen die Ermittler den Großteil der Fälschungen aber nicht zu. Viele wollen sich also auch einfach ohne ideologischen Hintergrund bereichern. Aber auch im offenen Internet sind die Fälschungen für 150 Euro zu bekommen.

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Ob Herstellung und Besitz gefälschter Pässe aber überhaupt strafbar sind, ist indes strittig. So urteilte jüngst ein Gericht, dass das Vorzeigen des unechten Dokuments in einer Apotheke nicht verboten sei, sondern nur in Behörden. Ebenso gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob schon die Herstellung eines Blanko-Passes, also ohne Namen, eine Urkundenfälschung ist, oder ob sich erst derjenige strafbar macht, der seinen Namen in das Dokument einträgt. SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene haben angedeutet, beide Gesetzeslücken schließen zu wollen. 

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