Gezielt auf Fußgänger zugesteuertWarum der 57-jährige Autofahrer vom Flughafen Köln-Bonn nicht in Haft sitzt

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Ein 57-Jähriger hatte am Freitag bei einer Irrfahrt durch ein Flughafen-Parkhaus mehrere Menschen verletzt und sieben Autos beschädigt.

Die fünf Verletzten sind auf dem Weg der Besserung, und der Mann, der sie am Freitagvormittag mit einem Mietwagen im Flughafen-Parkhaus 2 angefahren hatte, wurde eingesperrt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht den 57-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen – „einstweilig“, wie es in der Juristensprache heißt. Denn noch ist völlig unklar, ob und wann der Mann wieder in Freiheit kommt.

Der Beschuldigte habe die Taten mutmaßlich „aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen“, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit. Damit gilt der Mann als haftunfähig und darf nicht in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht werden, auch nicht für die Zeit der Untersuchungshaft. „Geprüft wird nun insbesondere, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen“, sagte Bremer. Falls ja, wird es keine Gerichtsverhandlung geben, sondern der 57-Jährige wird auf unbestimmte Zeit in einer Klinik bleiben.

Flughafen Köln-Bonn: Ermittlungen wegen verschiedener Delikte gegen 57-jährigen Bielefelder

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bielefelder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor, gefährliche Körperverletzung, unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen 9.30 Uhr am Freitag soll er den offen stehenden Minivan einer Mietwagenfirma im Parkhaus P2 gestohlen haben, damit im Kreis gefahren sein und den Ford Transit bewusst auch gegen Passanten und geparkte Autos gelenkt haben. Ein Fußgänger, der flüchten wollte, wurde zwischen zwei Fahrzeugen eingeklemmt. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt beim Versuch, den 57-Jährigen am Steuer zu überwältigen, was ihnen schließlich mithilfe weiterer Kollegen gelungen war.

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Die Polizei versucht nun, den genauen Tatablauf und die Hintergründe zu klären. Wie es heißt, hat der Bielefelder in der Vergangenheit schon mindestens zwei weitere Polizeieinsätze ausgelöst, allerdings nicht in Köln. Ob er schon einmal psychiatrisch untergebracht oder aktuell in Behandlung war, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. 

Ein Gutachter muss herausfinden, ob der 57-Jährige weiterhin allgemeingefährlich ist und ob auch künftig ähnliche Straftaten von ihm zu erwarten sind. Das sind die grundsätzlichen Voraussetzungen, um einen Menschen dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen. Wichtige Erkenntnisse könnte ein Gutachter durch eine Untersuchung und Befragung des Mannes erlangen – vorausgesetzt, der 57-Jährige stimmt zu. Tut er das nicht, blieben als Basis für das Gutachten zum Beispiel die Ermittlungsergebnisse der Polizei und – sofern vorhanden – frühere Verurteilungen oder Hinweise auf Erkrankungen oder frühere Behandlungen.

Kommt der Sachverständige zum Schluss, dass der 57-Jährige schuldfähig ist, schreibt die Staatsanwaltschaft eine Anklage, im anderen Fall eine so genannte Unterbringungsschrift. Letztlich entscheidet das Landgericht darüber, ob es zum Prozess kommt oder der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.

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