Grundsätzlich verboten ist der Transport von Waffen in Flugzeugen nicht – sofern die Besitzer bestimmte Vorschriften einhalten.
Messer, Patronen, AffenfaustDiese Waffen findet die Bundespolizei bei Reisenden am Flughafen Köln-Bonn

Bundespolizisten patrouillieren am Flughafen Köln/Bonn (Archivfoto)
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Man nennt es Kindskopf, Schmeißleinenknoten oder auch „Monkey Fist“ – Affenfaust; ein Seil oder Tau, das an einem Ende mit einem festen, tennisballgroßen Knoten versehen ist. Ursprünglich wurde eine Affenfaust in der Schifffahrt zum Beschweren einer Wurfleine beim Anlegen verwendet. Mit einer solchen im Handgepäck betrat vorige Woche ein 64 Jahre alter Mann die Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln-Bonn. Das Problem: Das deutsche Waffengesetz stuft eine Affenfaust als „Totschläger“ und verbotene Nahkampfwaffe ein.
Flughafen Köln-Bonn: Reisende mit Waffen im Gepäck
Ob der britische Tourist am Flughafen das wusste oder nicht, ist unklar – ebenso, was er damit vorhatte. Fest steht, dass ein Sicherheitskontrolleur beim Anblick des verknoteten Seils auf dem Röntgenapparat stutzig wurde und die Bundespolizei alarmierte. Beamte stellten die Affenfaust sicher und schrieben eine Strafanzeige. Der 64-Jährige sei mündlich belehrt worden, heißt es, anschließend habe er seine Reise nach Mallorca fortsetzen dürfen.

Diese Schreckschusspistole hat die Bundespolizei am 21. Juli 2025 am Flughafen Köln/Bonn sichergestellt.
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Es war nicht der einzige Vorfall im Sicherheitsbereich des Flughafens zuletzt, im Gegenteil: Fast täglich zieht die Bundespolizei in Köln-Bonn derzeit verbotene Gegenstände aus dem Verkehr, zuletzt am Montag eine Schreckschusswaffe. Zuvor waren es ein Elektroschocker, Schlagringe, Patronen, Pfefferspraydosen oder Springmesser. Eine genaue Statistik mit Zahlen führt die Bundespolizei nicht, sagt Sprecher Mathias Kämpfer. Er führt die derzeit hohe Zahl an Waffenfunden auf die insgesamt höhere Passagierzahl in den Sommerferien zurück. „Wir haben im Moment mehr als 20.000 Einstiege am Tag, das sind ein paar tausend mehr als normalerweise.“
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Eine Schreckschusspistole samt Magazin und Munition hat die Bundespolizei am 10. Juli 2025 am Flughafen Köln/Bonn sichergestellt.
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In der Regel hätten die Reisenden die Waffen nicht vorsätzlich dabei, sagt Kämpfer – so auch der 64-jährige Kroate am Montag nicht, der angab, die Schreckschusspistole in seiner Tasche vergessen zu haben. Das sei typisch, sagt Kämpfer. Grundsätzlich verboten sind Waffen an Bord eines Flugzeugs auch nicht. Unter strengen Vorschriften dürfen auch Pistolen, Gewehre, Taser, Messer oder Schwerter transportiert werden, sie müssen aber ins Aufgabegepäck. Zusätzlich muss der Reisende je nach Waffe einen Nachweis über den legalen Besitz sowie eine Transportgenehmigung vorweisen können.

Diesen Schlagring fand die Bundespolizei am 9. Juli 2025 am Flughafen Köln/Bonn in einem Gepäckstück.
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Ausnahmen sind Munition, Sprengkapseln, Detonatoren, militärische Sprengkörper wie Granaten oder Minen, Pyrotechnik, Rauchpatronen, Dynamit und Plastiksprengstoffe. All dies darf in keinem Fall in ein Passagierflugzeug mitgenommen werden, auch nicht im Aufgabegepäck.

Dieses Springmesser hat die Bundespolizei am 30.6.2025 am Flughafen Köln/Bonn sichergestellt.
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Unwissend gab sich auch ein 42-jähriger Marokkaner, der am Morgen des 11. Juli von Köln-Bonn nach Agadir reisen wollte. In seinem Koffer fanden Bundespolizisten einen Elektroschocker ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). „Nach eigenen Angaben wollte der Mann den Elektroschocker einem Freund mitbringen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet“, berichtet Polizeisprecher Kämpfer. Nach Feststellung seiner Daten und Einleitung eines Strafverfahrens durfte der 42-Jährige seine Reise fortsetzen – ebenso wie eine 63-jährige Deutsche, die bereits Ende Mai mit einer scharfen Patrone Kaliber 9mm im Handgepäck erwischt worden war. Ihr Lebensgefährte habe ihr die Patrone als Glücksbringer geschenkt, sagte die Frau den Bundespolizisten. Das Ergebnis: eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz gegen die Frau und eine wegen Überlassens von Munition gegen ihren Lebensgefährten.
Meistens können Passagiere, die mit Waffen erwischt werden, nach Ende des Polizeieinsatzes weiterreisen. Nur in seltenen Fällen endet ihr Trip im Gewahrsam – zum Beispiel dann, wenn eine Person mit Haftbefehl gesucht wird oder anderweitig in Zusammenhang mit Kriminalität zu bringen ist und der Waffenfund weitere Ermittlungen nach sich zieht.