Prozess in KölnAnklage fordert zehn Jahre Haft für tödliche Attacke am Ebertplatz

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Toter Ebertplatz 02

Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen.

Köln – Die tödliche Auseinandersetzung auf dem Ebertplatz im August vergangenen Jahres war nach Überzeugung der Anklage keine Notwehr, sondern ein bewusstes Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft hat daher für den 26-jährigen Somali Yakuub S. am Ende des seit Mai laufenden Prozesses wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten gefordert. In jener Nacht hatte S. seinen fast gleichaltrigen Landsmann mit der Spitze einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals gestochen. Er traf die Halsschlagader, das Opfer verblutete noch am Tatort.

B. hatte stets behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben, weil er von mehreren Landsleuten angegriffen worden sei. Zunächst hatte er in dem Verfahren auf Anraten seines Anwaltes geschwiegen. Auch habe er nicht gewusst, dass die Flasche einen abgebrochenen Hals hatte, als er sie spontan griff, um sich zu wehren. Entsprechend plädierte sein Anwalt Wolfgang Kutsch auf Körperverletzung mit Todesfolge, weil man davon ausgehen könne, dass sein Mandant „zu keinem Zeitpunkt in Tötungsabsicht gehandelt habe“.

Im Prozess hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass der Angeklagte bereits wegen Körperverletzung und Widerstands vorbestraft sei. Auch sei sein Asylantrag bereits vor drei Jahren abgelehnt worden, allerdings bestehe laut Akten ein Abschiebeverbot. Immerhin gelte sein Heimatland Somalia als einer der gefährlichsten Staaten der Welt. Verwandte des Opfers haben angeblich in der Heimat von der Familie des Angeklagten – dort leben seine Eltern und seine Frau mit dem gemeinsamen Kind – ein „Blutgeld“ verlangt. Die Mutter des Angeklagten soll dies ihrem Sohn am Telefon mitgeteilt haben. Das Gericht will am kommenden Dienstag das Urteil verkünden.

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