Prozess in KölnBaufirma muss für Loch in Autoboden aufkommen

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Im Streit um ein Loch im Autoboden hat das Amtsgericht Köln einer 44-jährigen Frau Recht gegeben, die eine Baufirma verklagt hatte. Diese muss rund 700 Euro Schadenersatz nebst Zinsen leisten. 

Im April 2018 war die Autofahrerin in Bickendorf mit ihrem Mercedes B-Klasse über verrutschte Teile einer Schlauchbrücke gefahren, die an einer Baustelle quer über der Vitalisstraße verlief. Die Einzelteile einer solchen Brücke sind Hartgummi-Elemente, in deren Kanälen Kabel und Schläuche verlaufen, so dass die Leitungen nicht von darüber hinweg fahrenden Autos beschädigt werden. Als die Frau die Vorrichtung passierte, gab es ein dumpfes Geräusch: Ein Brückenteil hatte ein Loch in den Unterboden des Wagens gerissen.

Parteien wurden sich nicht einig

Die Fahrerin beauftragte eine Werkstatt mit der Reparatur und verlangte von der Firma, die an der Baustelle für die Verkehrssicherung zuständig war, die Kosten zu übernehmen. Die weigerte sich. Also klagte die Frau. Bei einer Güteverhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen. Deshalb musste der Zivilrichter entscheiden.

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Wesentlich für das Urteil ist das Gutachten eines Sachverständigen. Er befand, dass sich – wie es ein von der Fahrerin gemachtes Foto dokumentiert – die Brücke nicht in gerader Ausrichtung über die Fahrbahn gezogen habe und Elemente nicht korrekt verbunden gewesen seien. Deshalb könne beim Überfahren die Ecke eines solchen Elements hochgeschlagen sein und die Fiberglas-Verkleidung des Unterbodens beschädigt haben. Dies sei auch bei geringer Fahrgeschwindigkeit möglich.

Die Firma hatte vorgebracht, die Klägerin sei zu schnell gefahren. Der Richter urteilte, das Unternehmen hätte die Schlauchbrücke nicht nur ordnungsgemäß verlegen, sondern auch ihren Zustand überwachen müssen. Dazu habe die Pflicht gehört, den Verkehr notfalls zu stoppen, um verrutschte Elemente wieder auszurichten. Die Firma hatte behauptet, einen Arbeiter für die Überwachung eingesetzt zu haben; in der Rechnung an den Bauherrn fanden sich aber keine Kosten dafür. 

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