Prozess in KölnMann nach möglicher sexueller Belästigung in Disco freigesprochen

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Symbolbild

Köln – Als Mona T. an einem Sonntagmorgen im vorigen August nach Hause kam, war sie aufgelöst. Gleich erzählte sie ihrem Vater, was in der Nacht zuvor passiert sei: Mit zwei Freundinnen hatte die Studentin die Diskothek „Nachtflug“ am Hohenzollernring besucht.

Als sie einmal nach draußen gehen wollte, nahmen sie auf der Tanzfläche zwei Männer gleichsam in Zange. Einer packte ihr von hinten ans Gesäß, der andere fasste ihr an die Brüste. Sie wollte weitergehen, da zog sie der erste Mann am Zopf zurück.

Sie drehte sich um, blaffte ihn an und schubste ihn weg. „Wir fahren zur Polizei“, reagierte der Vater auf aufgebracht auf diese Schilderung.

Der Mann, von dem Mona T. annahm, er habe sie von hinten begrapscht, war den Freundinnen bekannt, und bei Instagram erkannte sie ihn auf Fotos wieder; der zweite Mann ist unbekannt geblieben. In Begleitung ihres Vaters erstattete sie Anzeige.

Am Montag musste sich Dario F. (24, Namen geändert) vor dem Amtsgericht verantworten. Den Vorwurf der sexuellen Belästigung wies er zurück. Zwar habe er sich mit einem Freund in der Disko aufgehalten, doch er habe sich an keiner Frau vergriffen.

Vorwürfe zurückgewiesen

Mona T. aber sagte, er sei eindeutig der Täter. Schließlich habe sie ihm gegenüber gestanden, nachdem sie sich umgedreht habe. Die Freundinnen, die ebenfalls gehört wurden, hatten nichts gesehen.

Mona T. hatte ihnen später von dem Vorfall erzählt und auf Dario F. gezeigt: „Der war das.“ Die Äußerung einer der Freundinnen, die den 24-Jährigen flüchtig kannte, schien die Annahme zu bestätigen: Dario F. habe sich gerade abfällig über Mona T. geäußert.

Das bestärkte sie im Gauben, es handele sich um den Mann, mit dem sie aneinander geraten war. Wütend und „perplex“ sei sie nach dem Übergriff gewesen, sagte Mona T. vor Gericht, „ich habe mich eklig gefühlt“.

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So viel auch gegen Dario F. sprach, es blieben Zweifel. Er protestierte nach der Zeugenaussage des Vaters, der habe ihn „böse angeguckt“ im Irrtum, den Mann vor sich zu haben, der seine Tochter belästigt habe. Trotzdem forderte die Staatsanwältin 600 Euro Geldstrafe.

Die Amtsrichterin folgte dem Verteidiger und sprach Dario F. frei. Es sei nicht auszuschließen, dass jemand anders Mona T. belästigt habe. Die „schlechte Beweislage“ sei typisch für so einen Fall. Das Grapschen in eine Menschenmenge sei oft nicht „zuzuordnen“; zudem gebe es nach wie vor bei vielen Leuten „eine Tendenz, so ein Verhalten als Lappalie abzutun“.

Das zeige die Reaktion der Freundinnen und des informierten Türstehers in jener Nacht. Offenbar hätten sie nicht erst genug genommen, was Mona T. so stark belastet habe.

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