Versuchter MordKölner Richter verschärft Vorwürfe gegen Reemtsma-Entführer Drach
Köln – Im Verfahren um Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat das Landgericht in einem Fall den Vorwurf der Staatsanwaltschaft verschärft. Im Gegensatz zur Anklage sehen der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern und seine Kammer beim vorgeworfenen Raubüberfall auf einen Geldtransporter am Flughafen Köln-Bonn nach derzeitigem Stand einen hinreichenden Tatverdacht für einen versuchten Mord.
Thomas Drach könnte Tod von Wachmann billigend in Kauf genommen haben
Drach könnte aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat gehandelt haben, indem er im März 2019 mit einem Schnellfeuergewehr auf einen Wachmann geschossen haben soll. Die Kugel traf den Mann in den Oberschenkel. „Insoweit könnte der Angeklagte eine tödliche Verletzung des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben“, teilt Landgerichts-Sprecher Jan F. Orth mit.
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Den bedingten Tötungsvorsatz hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht gesehen. Durch den verschärften Eröffnungsbeschluss droht Drach nun auch in diesem Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe. An der grundsätzlichen Straferwartung ändert dies aber zunächst nichts, Drach drohte wegen weiterer Fälle bereits lebenslänglich Gefängnis und zudem die Sicherungsverwahrung.
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Im November 2019 soll der heute 61-Jährige bei einem Ikea-Markt in Frankfurt ebenfalls auf einen Geldboten geschossen haben, ebenfalls ins Bein. Hier galt bereits versuchter Mord, da laut Anklage die Oberschenkelvene des Opfers zerfetzt wurde. Hierdurch verlor der Angeschossene anderthalb bis zwei Liter Blut, der Mann musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden.
Thomas Drach soll Beute von insgesamt rund 230.000 Euro gemacht haben
Weiter soll Drach einen Geldtransporter im März und September 2018 bei Ikea in Godorf und auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Limburg überfallen haben. Das Fluchtauto sollen die Täter danach angezündet haben, daher steht auch der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Insgesamt soll Drach bei vier Taten eine Beute von ungefähr 230.000 Euro gemacht haben.
Die Hauptverhandlung gegen Drach und einen mutmaßlichen Komplizen soll am 1. Februar unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in Saal 112 des Landgerichts starten. Bisher wurden 53 Prozesstage bis Ende September anberaumt. Es ist eine strittige Verhandlungsführung zu erwarten – denn Drachs Verteidiger Andreas Kerkhoff hält die Beweislage für äußerst dünn.