In Köln angeklagtKrankenpfleger soll Patienten in Klinik erwürgt haben

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Gericht angeklagter Krankenpfleger

Der angeklagte Pfleger mit seinen Verteidigern im Kölner Landgericht.

Köln – Richterin Sabine Kretzschmar (61) schickte eine Warnung voraus, bevor sie auf Leinwänden im Gerichtssaal die Bilder eines Todesopfers in Großaufnahme zeigte. Eigentlich würde sie das vorne am Richtertisch mit den Prozessbeteiligten erledigen, aufgrund der Corona-Regeln wäre das aber nicht möglich. Und so sahen alle Zuschauer den toten Rentner – den ein Pfleger im Krankenhaus Wermelskirchen aus Überforderung erwürgt haben soll.

Krankenpfleger mit 30 Patienten auf Station

Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft hatte der Krankenpfleger (47) am Tag des Vorfalls im April 2019 als einziger auf Station 5 der Inneren Medizin im Krankenhaus Wermelskirchen Nachtdienst. Zu den etwa 30 Patienten zählte auch ein 79-Jähriger, der kurz zuvor aus einer Pflegeeinrichtung in die Klinik gebracht worden war.

Der Senior litt an Leberzirrhose und einer Herzschwäche, außerdem war er schwer demenzkrank. Im Laufe des Abends und der Nacht soll der alte Mann immer wieder aus seinem Krankenbett aufgestanden und in verwirrten Zustand auf der Station herumgelaufen sein, dabei laut fluchend.

In einem Fall soll er dabei seine Bettdecke hinter sich hergezogen haben. Der Angeklagte soll den Rentner jedes Mal in sein Zimmer zurückgebracht haben  – wo der Patient letztlich auf den Boden uriniert haben soll.

Rechtsmediziner sollen sich widersprechen

In der Anklageschrift legte sich die Staatsanwaltschaft fest, dass der Pfleger den Patienten zwischen 2 Uhr und 4.55 Uhr getötet haben muss, womöglich aus Überforderung.

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Richterin Sabine Kretzschmar (l.) ist Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer am Landgericht Köln.

Der Pfleger selbst hatte den Tod des Patienten gemeldet. Die Obduktion soll Einblutungen im Augenbereich des Toten, sogenannte Petechien, ergeben haben. Ein Anzeichen, dass der Mann wohl erwürgt wurde.

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Ein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gegengutachten soll zu einem anderen Schluss kommen, demnach soll auch eine natürliche Todesursache in Betracht kommen. Engagiert wurde der bekannte Rechtsmediziner Klaus Püschel aus Hamburg.

Krankenpfleger bestreitet die Vorwürfe

Der Krankenpfleger hat die Vorwürfe bereits in einer polizeilichen Vernehmung bestritten. Ein Polizist hatte im Zeugenstand ausgesagt, dass er den Angeklagten für glaubwürdig gehalten habe. Auf den gezeigten Fotos der völlig unbekleideten Leiche sind Blutungen an den Armen zu erkennen, die aber von Kanülen stammen könnten. Nicht erklärt werden konnte ein Hämatom am Auge des Patienten.

Dass die Beweislage insgesamt dünn ist, zeigt die Tatsache, dass der Angeklagte auf freiem Fuß ist und lediglich ein hinreichender, aber kein dringender Tatverdacht bejaht wurde. Ansonsten wäre der Krankenpfleger  beim Vorwurf des Totschlags wohl in U-Haft gekommen.

Ein früher Arzt (32) der Klinik sagte aus, dass der Angeklagte als äußerst ruhiger und besonnener Kollege im Umgang mit schwierigen Patienten bekannt gewesen sei. Er habe immer professionell gearbeitet. Der Prozess wird fortgesetzt.

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