Rizin-Bomber-ProzessAngeklagte Yasmin H. muss weiterhin in Haft bleiben

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Die Angeklagte Yasmin H. beim Prozess in Düsseldorf.

Köln – Yasmin H., die seit Herbst 2017 zusammen mit ihrem Ehemann Sief Allah H. in Chorweiler einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit dem Biokampfstoff Rizin vorbereitet haben soll, bleibt im Gefängnis. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat den Haftprüfungsantrag abgelehnt, den die Verteidiger der 43-Jährigen gestellt hatten. Das wurde am Dienstag bekannt. Den Beschluss haben die Richter bereits am 21. November gefasst.

Und schon haben die Anwälte Beschwerde dagegen eingelegt – so schnell, dass Jan van Lessen, Vorsitzender des Senats, Befremden äußerte. Die Angeklagte habe offenkundig vorher keine Kenntnis davon gehabt, wie das Gericht die Ablehnung des Antrags begründet.

Verteidigerin Seda Basay-Yildiz erklärte, sie habe mit ihrer Mandantin „vorbesprochen“, Beschwerde einzulegen, denn erfahrungsgemäß werde in „99,9 Prozent“ der Fälle ein Haftprüfungsantrag abgelehnt; sie jedenfalls habe noch nie das Gegenteil erlebt. Van Lessen blieb dabei, der Vorgang sei „befremdlich“.

Prozess in Köln: Beschwerdeantrag stattgegeben

Basay-Yildiz beantragte, die Verhandlung zu unterbrechen, damit sie mit Yasmin H. den mehrseitigen Beschluss besprechen könne. Der Senat sah keine zwingende Notwendigkeit, entschied aber, dem Antrag stattzugeben, auch weil die Angeklagte „sichtlich erregt“ sei.

Die Forderung, die Frau, die in wenigen Tagen 44 wird, auf freien Fuß zu setzen, hatte die Verteidigung damit begründet, sie im Gefängnis zu lassen sei „unverhältnismäßig“. Schließlich habe ihr Ehemann sie mit seiner umfangreichen Einlassung entlastet, und auch sonst reiche die bisherige Beweisaufnahme nicht für die Annahme eines dringenden Tatverdachts aus. Yasmin H. leide unter der Trennung von ihren fünf minderjährigen Kindern. Fluchtgefahr bestehe nicht.

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Nach der Unterbrechung fuhr Basay-Yildiz ein weiteres Geschütz auf: Sie stellte ein Ablehnungsgesuch gegen den Senat „wegen der Besorgnis der Befangenheit“. Dabei stützt sie sich darauf, wie die Richter ihre Entscheidung begründet haben; zum Inhalt wurde nichts bekannt.

Offenbar sieht die Verteidigerin darin eine Vorverurteilung. Nun hat sie bis Donnerstagmittag Gelegenheit, eine schriftliche Begründung ihres Gesuchs einzureichen.

Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Unter anderem soll ein Kriminaloberkommissar gehört werden; er soll Auskunft zu den Ermittlungen in einer Zoohandlung in Nippes geben, wo das Ehepaar gemeinsam einen Zwerghamster gekauft haben soll.

Das Tier diente Sief Allah H. dazu, an ihm die Wirkung des hochgiftigen Rizin zu testen, heißt es. In den Zeugenstand treten soll auch eine Frau, die sich während des Prozesses bei der Bundesanwaltschaft gemeldet hat und beide Angeklagte kennen will.

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