Rizinbomber-ProzessMutmaßlicher Terrorist wehrt sich gegen Scheidung

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Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (Archivbild)

Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (Archivbild)

Köln – Sief Allah H., der zusammen mit seiner Ehefrau Yasmin H. angeklagt ist, in Chorweiler einen islamistischen Terroranschlag mit dem hochgiftigen Biokampfstoff Rizin vorbereitet zu haben, kämpft um seine Ehe. Am Donnerstag verlas der Vorsitzende des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Brief, den der 31 Jahre alte Tunesier am 1. August im Gefängnis an das Kölner Amtsgericht geschrieben hat und mit dem er dem Scheidungsantrag seiner 43-jährigen deutschen Frau widerspricht.

Angeklagter behauptet, Ehefrau stehe unter Druck

Dass sie ihn gestellt hat, hatte ihre Verteidigerin an einem Verhandlungstag im Juli mitgeteilt; daraufhin war der Angeklagte außer sich geraten. In dem in stark gebrochenem Deutsch verfassten Brief heißt es, Yasmin H. habe die Scheidung in strategischer Absicht eingereicht: Das Gericht solle denken, sie habe „nichts mit mir zu tun“. Sie stehe „unter Druck“. In Wirklichkeit liebe sie ihn noch. Er sei sich sicher, dass sie wieder zusammenkommen und sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern könnten.

Sief Allah H. macht geltend, dass das Familiengericht erst nach Ablauf eines Trennungsjahres eine Ehe als gescheitert ansieht. Diese Zeit ist allerdings schon verstrichen, denn der Angeklagte wurde im Juni 2018 festgenommen.

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Über Accounts bei Amazon und Ebay soll Sief Allah H. in einem Onlineshop für exotisches Saatgut zwei Mal 1000 Rizinussamen bestellt haben. Es wurden insgesamt 3000, weil der Händler zum Ausgleich von Schwierigkeiten bei der Zustellung 1000 Samen dazugab. Die Probleme mit dem Versand gehen aus einer E-Mail-Korrespondenz hervor, zu der sich ein Hauptkommissar des Bundeskriminalamts äußerte.

Auffällig ist: Die Antworten an den Online-Händler fallen sprachlich ganz unterschiedlich aus. Manche sind in gebrochenem, andere dagegen in fehlerfreiem Deutsch verfasst. Daraus schließt der Ermittler, dass auf Käuferseite mindestens zwei Personen beteiligt waren, also auch jemand anderes als der Angeklagte. War es Yasmin H.?

Beamter spricht von verdächtigem Chat

Der Beamte sprach zudem über einen höchst verdächtigen Chat, der auf einem Sief Allah H. zugeordneten Smartphone sichergestellt wurde. Über ein „Geheimkonto“ beim Messenger-Dienst „Telegram“ habe der Angeklagte sich selber Bilder, Videos und Texte zugeschickt. Der Inhalt reiche von islamistischer Propaganda über die Verschlüsselung von Kommunikation im Internet bis zur Herstellung von Sprengstoff. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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