Mania Leveringhaus leitet ehrenamtlich das Projekt „Großmarktkatzen Köln“. Aktuell sieht sie sich mit mehreren Herausforderungen konfrontiert.
Tote Tauben auf GroßmarktKölner Tierschützerin muss zwei Rückschläge wegstecken
Ende März schockierten die Schilderungen von Tierschützerin Mania Leveringhaus, die in einer Halle auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes tote Tauben, verbrannte Küken und eine Art Scheiterhaufen entdeckte.
Die 31-Jährige, die ehrenamtlich das Projekt „Großmarktkatzen Köln“ leitet, erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen einen Beschuldigten. Auf Nachfrage dieser Redaktion gab Sprecher Sinan Sengöz bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Das ist nicht die einzige Herausforderung, mit der sich die Tierschützerin auseinandersetzen muss.
Tote Tauben auf Kölner Großmarkt: Verfahren eingestellt
„Das Verfahren wurde nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil der beschuldigten Person im Ergebnis kein hinreichender Tatverdacht nachzuweisen war“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Sengöz weiter: „Insbesondere konnte der beschuldigten Person nach Durchführung der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden, dass der Tod der Tauben konkret durch den Rückbau der Halle zurechenbar verursacht worden ist. Vielmehr konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Tauben im Zwischendach der Halle ohne ein Zutun von außen verstorben sind.“
Dem beschuldigten Mann war vorgeworfen worden, beim Abbruch einer Halle auf dem Großmarkt den grundlosen Tod von dort lebenden Tauben mutmaßlich in Kauf genommen zu haben. Auch soll er keine Sicherungsmaßnahmen für die dort lebenden Tiere ergriffen haben.
Bei einer Begehung hatte Mania Leveringhaus in der Halle mehr als 14 Taubenkadaver gefunden, außerdem etliche Schädel, Brustbeine und einzelne Knochen. Mehrere Küken seien offensichtlich verbrannt worden, so die Tierschützerin.
Tierschützerin zweifelt an Erklärung
Die Tierschützerin wurde über die Verfahrenseinstellung per Post informiert. „In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass, selbst wenn Brandspuren an den Kadavern vorhanden wären, es sich nicht mehr feststellen ließe, ob diese vor oder nach dem Tod zugefügt worden sind“, erzählt sie gegenüber dieser Redaktion.
Aber man hätte gesehen, dass die Tiere zum Teil noch einen offenen Schnabel hatten. „Was aus meiner Sicht nicht dafür spricht, dass sie bereits tot waren. Die Einstellung des Verfahrens liest sich so, als würde die Stadt davon ausgehen, dass die Tiere bereits vor dem Abriss unter dem Hallendach vorstorben sind und dann nach dem Abriss einfach zusammengekehrt wurden“, so die Tierschützerin.
Es sei kein Einzelfall, dass solche Verfahren eingestellt würden, behauptet Mania Leveringhaus. „Für uns im Tierschutz ist es unfassbar traurig, dass den Tieren, denen wir eine Stimme geben, keine Gerechtigkeit widerfährt.“ Tierschutz bedeute, dass man Tiere schützt, egal welche.
Kölner Tierschützerin mit Niederlage vor Gericht
Hinzu kommt eine gerichtliche Entscheidung: Das Kölner Verwaltungsgericht beschloss am Donnerstag, dass die noch am ehemaligen Großmarkt lebenden Tauben nicht gefüttert werden dürfen.
Die 31-jährige Tierschützerin hatte einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt gestellt, weil den Tieren durch die Räumung des Großmarktes den Tauben die Nahrungsgrundlage entzogen worden sei und ihnen somit der Hungertod drohe. „Den Großmarkt gab es seit 85 Jahren, seitdem leben dort Taubengenerationen. Die Tiere sind standorttreu und weichen nicht kurzfristig auf andere Futterquellen aus“, erklärt sie gegenüber dieser Redaktion.
Als die Stadt den Antrag ablehnte, zog Mania Leveringhaus vor Gericht und scheiterte jetzt mit ihrem Eilantrag. In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es: „Die Stadt Köln ist nach der Kölner Stadtordnung berechtigt, über die Gewährung von Ausnahmen von dem Taubenfütterungsverbot nach ihrem Ermessen zu entscheiden. Selbst wenn nur eine zeitlich und räumlich eng begrenzte Ausnahmegenehmigung beantragt wird, darf sie diese nach pflichtgemäßer Würdigung der Sach- und Rechtslage ablehnen.“
Die Stadt Köln hält an dem Ziel fest, die Taubenpopulation und den damit einhergehenden Kot im Stadtgebiet nachhaltig zu reduzieren. Sie begründet dies damit, dass bei größeren Taubenpopulationen in Städten der Kot erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden, Grundstücken, Fahrzeugen oder anderen Sachen hervorrufen könne. Zudem könne er Gefährdungen sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Gesundheit von Menschen verursachen – etwa durch allergische Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub.
In größeren Mengen und bei längerer Einwirkzeit könne der Kot aufgrund seiner ätzenden Wirkung auch zu beträchtlichen Substanzschäden führen. Dadurch fielen erhebliche Kosten an.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
