22-Jähriger soll Kölner Gotteshaus gefilmt und IS-Material auf Handy geladen haben. Die Staatsanwaltschaft bremst bei der Rückführung.
Mutmaßlicher IslamistAbschiebung von Kölner Synagogen-Späher noch offen

Die Synagoge in der Kölner Roonstraße
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Mohammed S. (Name geändert) posierte vor der Handykamera als „Heiliger Krieger“. Vermummt mit Schal und Haube, die nur die Augenpartie freiließ, hob der heute 22-jährige Afghane in einer Art Kampfmontur den Tauhid-Finger. Ein Symbol, das unter gläubigen Muslimen die Einzigartigkeit Allahs signalisiert. Militante islamistische Kreise missbrauchen die Geste mit der rechten Hand als Erkennungszeichen für die Bereitschaft zum Dschihad, unter Extremisten der Begriff für den „Heiligen Krieg“. Eine weitere Aufnahme, mittels KI generiert, zeigt den 22-Jährigen in der Fantasieuniform vor dem Kölner Dom.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Sicherheitskreisen erfuhr, fanden sich beide Fotos bei der Auswertung seines Mobiltelefons durch den Staatsschutz. Zudem entdeckten die Kölner Ermittler kürzlich, dass der Afghane Material der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) heruntergeladen hatte. Die Analyse erfolgte, nachdem der Tatverdächtige im Mai die Kölner Synagoge in der Roonstraße ausgespäht haben soll. Ferner fanden sich Chats auf seinem Handy, die den Verdacht des illegalen Waffenhandels nahelegten. Die Staatsanwaltschaft leitete ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Ein Haftbefehlsantrag erging nicht.
Wie aber umgehen mit Fällen wie diesen? Seit dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den CSD in Berlin mit einer Toten und 31 Verletzten diskutiert die Republik über eine bessere Strategie.
Seit Jahren gilt Mohammed S. als „Prüffall Islamismus“. Dieser Status hängt allerdings mit einem älteren Verfahren aus dem Sommer 2021 zusammen. Damals lud sich der Afghane über Social-Media-Kanäle Bilder und Videos aus dem Hardcore-Islamistenspektrum herunter. Über sein Instagram-Profil folgte er etlichen Größen aus der Extremistenszene.
Schriftsteller bedroht
Am 30. Juni 2021 bedrohte S. den irakischstämmigen Schriftsteller Amed Sherwan, der mit seiner Autobiografie in radikalen Islamisten-Milieus für Aufruhr gesorgt hatte. Sherwan engagiert sich als islamkritischer Aktivist und Blogger für Atheismus und LGBTQ-Rechte. Er setzt sich auf Vorträgen und in Podiumsdiskussionen für mehr Toleranz in muslimischen Gemeinschaften ein. Der Autor fordert die Anerkennung von Atheismus als Fluchtgrund und engagiert sich für die Rechte von Lesben und Schwulen.
Mohammed S. war gerade 17 Jahre alt, als er den Schriftsteller per Facebook und Instagram mit dem Tode bedrohte. „Amed Sheytan, du Ungläubiger, das hier ist eine Warnung für Dich, wenn Du weiteren Satanismus und Dein LGBTQ-Scheiß verbreitest. Du sollst aufhören für Deine eigene Sicherheit und fürchte Gott auch wenn Du keine Beweise hast, dass Gott nicht existiert. (...) Entweder Du lässt es sein oder wenn Du es anders willst, dann soll es so sein.“ Die Drohung unterfütterte Mohammed S. mit einer Fotomontage, die den abgeschnittenen Kopf des irakischen Schriftstellers zeigte. Im Mai 2022 musste sich Mohammed S. in dieser Sache vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. In dem Schuldspruch, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es: „Der Angeklagte wollte dem Geschädigten hierdurch androhen, ihm ebenfalls den Kopf abzuschneiden und ihn hierdurch zu töten.“
Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus. Mohammed S. sollte binnen drei Monaten vier Gespräche im Präventionsprogramm „Wegweiser“ durchführen. Das Landesprojekt soll verhindern, dass junge Menschen in den Islamismus abdriften. Was daraus geworden ist, bleibt bis heute ungeklärt. Die Staatsschützer zumindest zeigten sich weiterhin alarmiert. Dennoch blieb es bei der untersten Gefährdungsstufe „Prüffall Islamismus“. Als die Polizei Köln etwa im vergangenen Mai bei dem Tatverdächtigen eine Durchsuchung durchführte, stieß sie auch auf den Kampfanzug. „Den bekommt man in jedem Karnevalsgeschäft“, erklärte ein Ermittler. Kein Anlass für die Staatsschützer, den Beschuldigten als relevante Person oder gar in die höchste Kategorie als Gefährder einzustufen. „Wenn dem so wäre, müssten wir allein in Köln Dutzende islamistische Radikale auf dieses Level hieven“, hieß es.
166 islamistische Gefährder listet das Landeskriminalamt NRW auf. Die Klientel wird in vier Risikostufen unterteilt. Nur die höchste Kategorie wird rund um die Uhr überwacht. Dazu braucht es 30 Beamte. Ein Riesenaufwand, den die Sicherheitsbehörden nur bei wenigen Hochrisikopersonen leisten können.
Mitschülerinnen belästigt
Mohammed S. gehört nicht dazu. Bei der Handyauswertung ergab sich auch ein herabwürdigendes Frauenbild. Dies belegen auch weitere Strafverfahren. Nachdem S. zwei Mitschülerinnen sexuell belästigte, verhängte das Amtsgericht Köln am 20. November 2025 eine Verwarnung nebst Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen. Zudem steht Mohammed S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Verdacht. Laut Staatsanwaltschaft soll der Tatverdächtige eine Minderjährige zum Oralverkehr vor laufender Kamera gezwungen haben – mit sich selbst und einem Bekannten.
Derzeit prüfen die Behörden eine Abschiebung des Beschuldigten nach Afghanistan. Damit befasst sind der Kölner Staatsschutz, der den Mann nach eigenen Angaben mehrfach zu sogenannten Gefährderansprachen aufsuchte, sowie das Zentrale Ausländeramt (ZAB) Essen. Das ZAB ist unter anderem für Rückführungen ausländischer Extremisten zuständig. Nach Informationen dieser Zeitung soll dem Beschuldigten eine Ausreiseverfügung zugestellt werden – ein erster Schritt in einem möglichen Abschiebeverfahren.
Die Kölner Staatsanwaltschaft, deren Zustimmung hierfür erforderlich wäre, hat dem bislang nicht zugestimmt. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer begründet dies auf Anfrage so: „Solange das aktuelle Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenhandels noch nicht abgeschlossen ist, wäre es unklug, dem Beschuldigten und seinem Anwalt mittels Ausreiseverfügung Details aus dem Strafverfahren zu offenbaren.“
Mohammed S. kam mit seiner Familie vor elf Jahren über ein Aufnahmeprogramm nach Deutschland. Der Vater, ein Apotheker, hatte die seinerzeit in Afghanistan stationierten deutschen Einsatzkräfte mit Informationen versorgt. Als sich die Gefährdungslage für ihn und seine Angehörigen verschärfte, flogen die deutschen Behörden die Familie aus.
