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AmtsgerichtSohn sprengte Geldautomaten – Falschaussage des Vaters fliegt auf

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In einer Kreissparkasse in Köln Leichlingen zeigt sich ein Bild der Verwüstung. Der gesprengte Geldautomat und Fenster sind zerstört (Symbolbild)

Ein gesprengter Geldautomat (Symbolbild).

Um seinen Sohn aus dem Gefängnis zu holen, hat der Vater eine Falschaussage getätigt. Auch andere Zeugen sollen gelogen haben.

In einem Prozess um die Sprengung eines Geldautomaten, der im Sommer dieses Jahres am Kölner Landgericht stattfand, hat der als Zeuge geladene Vater des Angeklagten gelogen, um diesem ein Alibi zu verschaffen. Es flog auf. Deshalb bekam der 58-Jährige eine Strafanzeige wegen falscher, uneidlicher Aussage. Nun hat ihn das Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 900 Euro auf Bewährung verurteilt.

Den Sohn hatte Ende August eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe erhalten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am frühen Neujahrsmorgen 2017 zusammen mit einem Komplizen einen Geldautomaten gesprengt hatte, der sich in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Industriestraße im Gewerbegebiet Rodenkirchen befand. Zuvor seien die Täter die ganze Nacht lang mehrmals am Tatort vorbeigefahren, bis sie keine Feiernden mehr in der Nähe gesehen hätten. Gegen fünf Uhr schlugen sie zu. Bei der Explosion entstand ein großer Sachschaden im Foyer.

Vater des Täters mit Falschaussage

Im Prozess gegen den Sohn behauptete der Vater, er sei mit ihm und weiteren Angehörige zu einem anderen Sohn gefahren, um dort Silvester zu feiern. Bis drei Uhr seien sie dort gewesen. Zurück zuhause, habe er zuletzt um 4.20 Uhr auf die Uhr geschaut, sagte der Vater. Später habe er durch die Glastür gesehen, dass der Computer seines Sohns noch an war, und sei hineingegangen, um ihn auszumachen. Da habe er der Sohn mit dem Laptop auf dem Bett gesessen.

In der Verhandlung um diese Falschaussage einigten sich die Beteiligten in einem Rechtsgespräch darauf, es komme eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Betracht, also eine Geldstrafe auf Bewährung, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablege.

Auch andere Zeugen sollen gelogen haben

Mit der Lüge habe er seinem Sohn helfen wollen, sagte der 58-Jährige, der vier Kinder hat und nach seinen Angaben 570 Euro Rente bezieht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt ihm zugute, er zeige sich reuig und habe Angst um seinen Sohn gehabt. Andererseits sei das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat groß gewesen.

Der Verteidiger machte Paragraf 157 des Strafgesetzbuchs zum „Aussagenotstand“ geltend. Darin heißt es, das Gericht könne die Strafe nicht nur mildern, sondern „im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden“.

Laut Amtsgericht sind im selben Zusammenhang weitere Strafverfahren anhängig, auch andere Zeugen sollen gelogen haben.