SatzungsänderungNeue Kleiderordnung für das Kölner Festkomitee

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Als offizielle Repräsentanten der Stadt Köln standen die Roten Funken in großer Uniform am Tag der deutschen Einheit vor der deutschen Botschaft in Havanna Spalier für internationale Diplomaten. Eingeladen hatte der deutsche Botschafter in Kuba, Thomas Neisinger.

Als offizielle Repräsentanten der Stadt Köln standen die Roten Funken in großer Uniform am Tag der deutschen Einheit vor der deutschen Botschaft in Havanna Spalier für internationale Diplomaten. Eingeladen hatte der deutsche Botschafter in Kuba, Thomas Neisinger.

Köln – Die Blauen Funken waren im September für eine Woche in China – und sind dort wie im Vorjahr in großer Uniform aufgetreten. Die Roten Funken waren Anfang Oktober in Kuba und den USA unterwegs – mit mehreren Umzügen und Auftritten im traditionellen Rut-Wieß des Traditionskorps. Im kommenden April/Mai wollen die Altstädter im Rahmen der „Jeckliner“-Kreuzfahrt zwischen Mallorca, Barcelona und Marseille bei einigen Shows mitwirken. Das geht – aber nicht in der grün-roten Uniform. „Wir werden nach Absprache mit dem Festkomitee (FK) weiße Hosen, Stiefel und einheitliche Polo-Shirts tragen“, sagt Altstädter-Präsident Hans Kölschbach. Die dafür erteilte Genehmigung gelte nur für 2019. Er könne sich nicht vorstellen, dass es zukünftig offizielle Auftritte bei solchen allein dem Amüsement dienenden Veranstaltungen wie „Jeckliner“geben werde, so Kölschbach.

Denn wann genau und wo die Karnevalisten auch außerhalb der Session Mützen, Litewka oder gar die große Uniform tragen dürfen, will die Satzung des FK festlegen. Sie wird auch auf Wunsch der Gesellschaften in diesen Punkten derzeit überarbeitet und wurde bei der Jahreshauptversammlung schon recht umfangreich diskutiert. „Diskussion ist ja die von uns gewünschte neue Kultur im Komitee“, sagte Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn.

„Fünfte Jahreszeit“ klar definiert

Das FK gibt sich also eine neue Kleiderordnung. Dafür wird zunächst die „fünfte Jahreszeit“ klar definiert. Das sei der Zeitraum zwischen dem 3. November und dem Samstag vor dem ersten Advent (außer Volkstrauertag und Totensonntag) sowie von Neujahr bis Karnevalsdienstag. Außerhalb dieser Zeiten ist es den Mitgliedern der dem Komitee angeschlossenen Gesellschaften verboten, karnevalistische Kostüme oder Uniformen auch in Teilen (Mützen, Krätzchen/Schiffchen) zu tragen.

Gürzenich an diesem Samstag: Blaue Funken posieren für Fotos in Uniform – mit Genehmigung des Festkomitees.

Gürzenich an diesem Samstag: Blaue Funken posieren für Fotos in Uniform – mit Genehmigung des Festkomitees.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die beim FK-Vorstand beantragt und von diesem genehmigt werden müssen. Dazu zählen im Ausland oder außerhalb von Köln die Teilnahme an öffentlichen Aufzügen (wie Stadtjubiläen, Weltausstellung, Steu-ben-Parade), die der Repräsentation der Stadt Köln unter geschichtlich-historischen Aspekten dienen und kein „Karneval feiern“, sondern eine Demonstration des Winterbrauchtums darstellen. Kuckelkorn: „Zur Repräsentation von Stadt und Karneval dürfen Kostüme und Uniformen getragen werden. Zur reinen Brauchtumsausübung wie bei allen Formen des Sommerkarnevals – dazu zählt auch der Jeckliner – aber eben nicht.“

Geschmacksfrage muss Gesellschaft selbst beantworten

Auch Tanzgruppen von angeschlossenen Gesellschaften dürfen außerhalb der fünften Jahreszeit nicht in ihren vereinstypischen Kostümen auftreten. Erlaubt sind nur Schuhwerk und Röcke. Weitere Abweichungen von den Verboten gelten für Foto- und Vorstelltermine oder auch – das sei dem Komitee vorab zu melden – fürs Spalierstehen bei Jubiläen und Familienfesten von Vereinsmitgliedern oder auch der Teilnahme an Beerdigungen. Das sein eine Geschmacksfrage, die die jeweilige Gesellschaft selbst zu verantworten habe, heißt es in dem Satzungsentwurf.

In diesen Passagen herrschte bei der Jahreshauptversammlung auch weitgehend Einigkeit. Allerdings forderten die Altstädter, unterstützt von den anderen Traditionskorps, dass das Tragen des Krätzchens künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein soll. „Wir wollen so, etwa auf Manöverfahrten, als Korps erkennbar sein“ sagt Altstädter Kölschbach. Diesem Anliegen hat auch das FK zugestimmt. Nun soll die entsprechende Passage in der Satzung neu formuliert und bei der nächsten Jahreshauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden. Kuckelkorn: „Vielleicht finden wir ja auch schon zu einem der nächsten Präsidentenabende eine einvernehmliche Regelung.“

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