Kölner SilvesternachtFall um Ex-Polizeichef Albers könnte in nächste Instanz gehen

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Wegen der eskalierten Kölner Silvesternacht hat der ehemalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt.

Köln – Wolfgang Albers gibt nicht auf. Der ehemalige Kölner Polizeipräsident will nun auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen seine Absetzung vorgehen. Vor fast sechs Jahren wurde Albers nach den Geschehnissen in der verheerenden Silvesternacht 2015/2016 vor dem Hauptbahnhof in den vorzeitigen Ruhestand versetzt – und klagt seither dagegen. Mitte Januar 2018 war Albers vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert, ging dagegen aber in der höheren Instanz vor. Am Mittwoch (10.30 Uhr) verhandelt nun das OVG den Fall. Dass damit das Verfahren ein Ende hat, ist eher unwahrscheinlich.

Silvesternacht 2015/15: Albers für kollektives Polizei-Versagen verantwortlich gemacht

Nachdem an Silvester 2015/16 massenhaft Frauen auf der Domplatte und dem Bahnhofsvorplatz unter anderem sexuell belästigt, Feuerwerk in die Menge geschossen und Passanten bestohlen worden waren, geriet Albers als damals oberster Kölner Polizist heftig in die Kritik. Das offenbar kollektive Versagen des Polizeiapparates in dieser Nacht und in den Folgetagen endete schließlich am 8. Januar 2016 darin, dass ihn der damalige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzte.

Dabei soll nicht nur die falsche Lageeinschätzung vor Ort, sondern auch anschließend die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle gespielt haben. Kurz nach den Vorfällen hatte seine Behörde nämlich in einer Pressemeldung mitgeteilt, die Feiern zum Jahreswechsel seien „weitgehend friedlich“ verlaufen. Erst durch Medienberichte wurde in den folgenden Tagen klar, dass das Gegenteil stimmte.

War Anstellung als politischer Beamter rechtmäßig?

Albers geht inzwischen seit Jahren gegen diesen Rauswurf vor. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln machte er geltend, dass seitens der Landesregierung ein Vertrauensverlust ihm gegenüber nie dargelegt worden sei – weder schriftlich, noch mündlich. Ihm sei sogar bescheinigt worden, dass er stets gute Arbeit geleistet habe und seine Verdienste nie infrage gestellt worden seien. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei daher schon allein inhaltlich nicht gerechtfertigt gewesen, argumentiert Albers.

Er beruft sich damit auch auf die juristische Aufklärung der Vorfälle. Zwar gab es insgesamt 1210 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Täter, von denen die wenigsten (36) verurteilt wurden. Die damals ermittelnde Staatsanwaltschaft Aachen stellte aber die Ermittlungen gegen die Polizei ein und konnte auch bei Albers keine strafbare Handlung feststellen. Im Abschlussbericht des NRW-Untersuchungsausschuss war von Fehlern der NRW-Polizei, der Albers vorstand, der Bundespolizei und des Ordnungsamts die Rede.

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Dazu kommt aber auch ein formaler, womöglich deutlich folgenschwererer Aspekt: Albers geht auch dagegen vor, dass er als Polizeipräsident als politischer Beamter des Landes beschäftigt war, gegen das er nun klagt. Während Entlassungen von normalen Beamten per Gesetz mit besonders hohen Hürden verbunden sind, sollen politische Beamte quasi als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik agieren. Albers selbst ist Mitglied der SPD, die damals die Landesregierung führte.

Für politische Beamte gelten gesonderte Einstellungs- und auch Kündigungsbedingungen. So können sie zum Beispiel jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. „Die Frage ist nun, ob die Einstellung als politischer Beamter verfassungsmäßig war“, sagt eine Sprecherin des OVG.

Mögliche Präzedenzwirkung

Sollte das OVG nun urteilen, dass Albers nie den Status als politischer Beamten hätte haben dürfen, könnte dann das Bundesverfassungsgericht generell über den Status entscheiden. Ein solches Urteil hätte womöglich eine Präzedenzwirkung. Deutschlandweit ist der Status von Polizeipräsidenten unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen sind Polizeipräsidenten per se politische Beamte, in anderen Bundesländern dagegen nicht.

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Wegen der eskalierten Kölner Silvesternacht hat der ehemalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt.

Sollte Albers auch vor dem OVG verlieren, bliebe ihm noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sollte Albers rechtskräftig gewinnen, wäre seine Entlassung rückwirkend aufgehoben. Da er am Sonntag 66 Jahre alt geworden ist, würde er wohl nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren können.

Wolfgang Albers, geboren 1955 in München, wechselte als damaliger Polizeipräsident Bonns im Jahr 2011 in gleicher Position nach Köln. Hier beerbte er Klaus Steffenhagen, der damals, wie es hieß, aus gesundheitlichen Gründen ausschied.

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