VerkehrDiese neuen Regeln gelten ab sofort für E-Scooter in Köln
Köln – Die Stadt hat die Abstellverbotszonen für E-Scooter ausgeweitet und standortgebundenen Rückgabezonen eingerichtet – beide Änderungen gelten ab sofort. War es bislang lediglich verboten, die E-Scooter nach der Fahrt in den Fußgängerzonen abzustellen, ist das jetzt auch auf Brücken, entlang des Rheinufers sowie an anderen stehenden und fließenden Gewässern und in sämtlichen Grünanlagen untersagt.
Die Stadt hat das Konzept zunächst auf die Innenstadt und die innenstadtnahen Bereiche ausgelegt. Die Abstellverbotszonen an Gewässern und Grünanlagen sollen nach und nach auf die gesamte Stadt ausgeweitet werden. Innerhalb der neuen Abstellverbotszonen ist es nicht mehr möglich, die Ausleihe zu beenden. Die Verleiher unterbinden das mit Hilfe der GPS-Satellitenortung.
Bessere Verteilung geplant
In der Altstadt und im Viertel rund um das Kolumba-Museum dürfen die E-Scooter nur noch zurückgegeben werden, wenn die Nutzer das Fahrzeug auf den ausgewiesenen E-Scooter-Parkflächen abgestellt haben. Um eine direkte Meldung von falsch abgestellten E-Scootern zu ermöglichen, sind die Anbieter der Aufforderung der Stadt nachgekommen, auf allen E-Scootern eine Mailadresse und eine Telefonnummer anzubringen.
Die Stadt bereitet nach eigenen Angaben bereits weitere Anpassungen vor. So sollen etwa zusätzliche Abstellverbote an der Zülpicher Straße, dem Belgischen Viertel und den Ringen folgen. Geplant sind darüber hinaus eine Regelung zur Reduzierung der Anzahl der E-Scooter in der Innenstadt sowie eine ausgewogenere Verteilung über das Stadtgebiet.
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Die E-Scooter waren in den vergangenen Wochen zunehmend in die Kritik geraten – so waren im Rhein Hunderte von Unbekannten versenkte Fahrzeuge entdeckt worden.