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Volksverhetzung im Zug nach Köln1600 Euro Strafe wegen Nazi-Spruch

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Symbolbild

Was Moritz H. am Montag auf der Anklagebank des Kölner Amtsgerichts verharmlosend als „dumme Sache“ bezeichnete, stufte die Staatsanwältin als rechtsradikale Volksverhetzung ein. Der Richter folgte ihr und verurteilte den 22-Jährigen, der aus Paderborn angereist war, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro.

Am 9. Februar des vergangenen Jahres war Moritz H. (Name geändert) mit anderen Fußballfans aus seiner ostwestfälischen Heimatstadt mit der Bahn nach Köln gekommen, um sich das Zweitliga-Spiel des des SC Paderborn gegen den 1.FC im Rheinenergie-Stadion anzusehen. Bei der Einfahrt des Zuges im Bahnhof Deutz-Messe rief er triumphierend: „Nächster Halt: Buchenwald.“ Schnell waren zwei Polizisten zur Stelle. Unmissverständlich war das von den Nazis bei Weimar errichtete Konzentrationslager gemeint; deswegen erstatteten sie Strafanzeige

Es sei ihm „rausgerutscht“ und er habe sich „nicht viel dabei gedacht“, rechtfertigte sich Moritz H.; und er sei, abgefüllt mit seinem Lieblingsgetränk Bacardi-Cola, betrunken gewesen. Doch es war offensichtlich mehr als ein Ausrutscher, ein drastischer, grob daneben gegangener „Scherz“.

„Wie stehen Sie zum Nationalsozialismus?“, fragte der Richter aus gutem Grund nach dem Studium der Akten. Moritz H. räumte ein, er habe eine Zeit lang einer „nach rechts offenen Gruppierung“ angehört. „Es gibt eine aktive Fanszene, die als ultraorientiert bezeichnet werden kann“, heißt es in der Präambel zum Fanprojekt, mit dem am Bundesliga-Standort Paderborn das „Nationale Konzept – Sport und Sicherheit“ umgesetzt werden soll. Der Angeklagte beteuerte allerdings, inzwischen habe er sich von dieser Szene verabschiedet, denn er habe vor, beruflich einen neuen Weg einzuschlagen: Der gelernte Metallbauer, der rund 1000 Euro Arbeitslosenunterstützung bekommt, möchte eine Beschäftigung „im sozialen Bereich“ finden – schwer möglich, würde der Neonazi-Hintergrund bekannt. Zwar hielten die Staatsanwältin und der Amtsrichter Moritz H. sein Geständnis zugute. Als strafverschärfend werteten sie jedoch, dass er nur drei Wochen vor jenem Vorfall wegen des „Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen“ verurteilt worden war: Im Oktober 2013 hatten er und drei andere Ultras sich im Bahnhof Hamm mit Bierbüchsen zugeprostet und den Hitlergruß gezeigt. Das brachte ihm eine Strafe von 450 Euro ein.

Das neue Urteil begründete der Richter damit, Moritz H. habe mit seinem Ausruf im voll besetzten Zug die Verbrechen der Nationalsozialisten als „Vehikel“ dafür benutzt, den Sieg des eigenen Vereins „auf eine höhere Stufe zu stellen“, damit die Vernichtung von Menschen im KZ verharmlost und so den „öffentlichen Frieden gestört“.