Wahl der Kölner SeniorenvetretungParteizugehörigkeit soll nicht verschwiegen werden

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An der Wahl zur Kölner Seniorenvertretung gab es Kritik (Symbolbild). 

Köln – Nach Kritik am Verfahren hat die Stadtverwaltung die „Kandidatenprofile“ für die Wahl zur Seniorenvertretung geändert. Die Frage, ob man einer Partei angehört, wird nun ausdrücklich abgefragt. Allerdings bleibt die Angabe freiwillig. Auf diesen „Kompromiss“ habe man sich mit den Verantwortlichen für den Datenschutz einigen können, heißt es.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte im Mai darüber berichtet, dass es trotz klarer Ratsbeschlüsse und einer sechsjährigen Vorlaufzeit nicht gelungen war, eine Änderung des Wahlrechts durchzusetzen. Im Jahr 2016 hatten die fehlenden Angaben von Mitgliedern einer rechtsextremen Partei zu Debatten über eine bewusste Wählertäuschung geführt. Rechtsextreme würden versuchen, sich Mandate zu erschleichen und ein Mitbestimmungsgremium zu missbrauchen, so der Vorwurf. So hatten alle Vertreter der Partei „Pro Köln“, die zu Wahl standen, ihre Parteizugehörigkeit verschwiegen. Das war nicht verboten.

Datenschutz vor Transparenz?

SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP forderten eine Änderung. Doch die neuen Regeln für die nächste Wahl der Seniorenvertretung im Herbst sahen weiterhin keine verpflichtenden Angaben vor. Noch überraschender: Die Parteien, die vor sechs Jahren das Gegenteil gefordert hatten, stimmten im Stadtrat der neuen Wahlordnung zu. Die Stadt sagt, dass eine Änderung rechtlich nicht möglich sei. Die Wahl sei eine „Persönlichkeitswahl“, daher könnten Angaben zur Parteizugehörigkeit nicht verlangt werden.

Pflichtangaben beim Kandidatenprofil sind der Name, der früher ausgeübte Beruf, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und der Stadtteil, in dem man wohnt. Alles andere bleiben „zusätzliche, freiwillige Informationen“. Auf dem eigentlichen Wahlzettel ist außer dem Namen nur der Stadtteil erwähnt. Angaben zur Parteizugehörigkeit seien „persönlichkeitsbezogene Daten“ und deshalb durch die Datenschutz-Grundverordnung geschützt. Der Verein „Mehr Demokratie“ widersprach: „Zur Information der Wähler und aus Gründen der Transparenz ist die Angabe der Parteizugehörigkeit absolut erforderlich“, sagte Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Man könnte doch abfragen, in welcher Partei jemand Mitglied oder ob er parteilos ist. Wenn jemand dann die Angabe verweigere, könne das bei der Wählerinformation vermerkt werden.

Halbherziger Kompromiss 

Etwas halbherzig hat die Stadt die Kritik nun umgesetzt: Die Parteizugehörigkeit ist weiterhin als „freiwillige Angabe“ gekennzeichnet, aber immerhin wird sie separat und prominent platziert auf dem Bogen zur Kandidatenvorstellung abgefragt. Auf dem eigentlichen Wahlzettel wird sie weiterhin nicht erscheinen.

Wer für die Seniorenvertretung kandidieren will, bekommt ab dem 21. Juni im Wahlamt der Stadt die dafür nötigen Unterlagen. Sie müssen dann bis zum 1. Oktober zurückgegeben werden. Die eigentliche Wahl ist am 22. November. Teilnehmen kann man nur über Briefwahl.

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