Wegen Beleidigung vor GerichtVater reißt Kölnerin Kind vom Arm und nennt sie „Hure“

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Eine Mutter mit ihrer Tochter. (Symbolbild)

  • Als eine Mutter und ihre Tochter im November 2019 am frühen Abend in der Südstadt unterwegs waren, kam es zu einem Vorfall, der jetzt zum Thema vor dem Kölner Amtsgericht wurde.
  • Vor Gericht glaubte der Amtsrichter den Argumenten des Kindsvaters nicht. „Offensichtlich sind alle anderen verrückt, nur Sie verhalten sich gesetzeskonform“, schüttelte dieser verständnislos den Kopf.
  • Er verurteilte den Kindsvater zu einer Geldstrafe. Dieser legte sich noch beim Verlassen des Gerichtssaales lautstark mit den Wachtmeistern an.

Köln – Kinder hat Dieter S. nie gewollt. Als seine damalige Freundin schwanger wurde, drängte der angehende Krankenpfleger sie – vergeblich – zur Abtreibung. Die heute zweijährige Tochter kam im Sommer 2018 auf die Welt. S. ließ sich nicht blicken. Erst auf Drängen der Großeltern machte er einen Antrittsbesuch bei Mutter und Kind. Danach glänzte er weiterhin durch Abwesenheit. Unterhalt? – Fehlanzeige. Stattdessen gab es von seiner Seite nur Ärger, Gewaltandrohungen, Pöbeleien, so dass die heute 23-jährige alleinerziehende Mutter gerichtlich ein Kontaktverbot durchsetzte.

Nötigung und Beleidigung

Als Mutter und Kind im November 2019 am frühen Abend in der Südstadt unterwegs waren, kam es zu einem Vorfall, der jetzt zum Thema vor dem Kölner Amtsgericht wurde. Nötigung, Beleidigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz warf die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen vor. Er hatte damals gerade Feierabend, wollte einen Freund besuchen, als ihm seine Ex mit der Tochter auf dem Arm begegnete. Ohne zu zögern riss er ihr die Kleine aus den Händen und beschimpfte die junge Frau als „Hure“ und „Schlampe“, weitere üble Beschimpfungen folgten. „Wenn ich meine Tochter sehe, kann ich doch nicht so einfach an ihr vorbeigehen. Sie ist doch immerhin meine Tochter“, versuchte der Angeklagte angebliche väterliche Gefühle vor dem Richtertisch als Grund für sein Verhalten zu thematisieren.

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Zudem habe er die richterlich vorgegebenen zwanzig Meter Abstand eingehalten. Wie das funktioniert habe, wenn er ihr doch die Tochter aus dem Arm gerissen habe, wunderte sich der Amtsrichter. Seine Ex sei durcheinander, kam zur Antwort: „Sie kann es nicht verkraften, dass ich inzwischen eine neue Beziehung eingegangen bin, sie lügt“, so der Angeklagte. Er wolle sich seine Tochter nicht nehmen lassen. Immerhin zahle er Unterhalt. Auch dies sei laut Kindsmutter eine Lüge. Sie erhalte das Kindergeld vom Amt, weil sich der Ex weigere zu zahlen.

Zu Geldstrafe verurteilt

„Offensichtlich sind alle anderen verrückt, nur Sie verhalten sich gesetzeskonform“, schüttelte der Amtsrichter verständnislos den Kopf. Er glaubte dem Angeklagten kein Wort. Vielmehr verurteilte der Jurist den uneinsichtigen Vater zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro). „Wenn Sie nicht schleunigst die Kurve kriegen, landen Sie über kurz oder lang wieder auf der Anklagebank“, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg. Immerhin ist dieser kein unbeschriebenes Blatt. Schon als Jugendlicher wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Offensichtlich hat er nichts daraus gelernt. Noch beim Verlassen des Gerichtssaales legte er sich lautstark mit den Wachtmeistern an.

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