Sowohl der Döner-Imbiss als auch der Pasta-Laden seien in einem „hygienisch schlechten Zustand“ gewesen.
Schwere Hygiene-VerstößeZwei Imbisse in Köln fallen bei Lebensmittel-Kontrollen durch

Eine Lebensmittelprobe wird in einem Labor untersucht (Symbolfoto).
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Gleich zwei Gastronomie-Einrichtungen in Köln sind bei Lebensmittel-Kontrollen durchgefallen. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der zuständigen Behörde der Stadt Köln stellten gravierende Hygiene-Verstöße fest. Der Pasta-Laden stellte seinen Betrieb zwischenzeitlich freiwillig ein, der Döner-Imbiss konnte die Probleme bis zur Nachkontrolle weitestgehend beheben.
In dem Portal „Lebensmitteltransparenz“ veröffentlicht das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen die aktuellen Prüfungsergebnisse der Behörden, die für die Rechtmäßigkeit und den Inhalt der veröffentlichten Informationen verantwortlich sind.
Lebensmittel-Kontrolle bei Pasta-Imbiss im Gereons-Viertel
Der Pasta-Imbiss am Kaiser-Wilhelm-Ring im Gereons-Viertel in Köln sei zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem „hygienisch schlechten“ Zustand gewesen, so der Bericht, der am Mittwoch (20. Mai) veröffentlicht wurde. Der Kontrolltag war bereits am 26. Februar 2026. Die Kontrollberichte werden generell erst deutlich später veröffentlicht.
In den Räumlichkeiten der Gastronomie-Einrichtung sei Mäusekot gefunden worden, so die Kontrolleurinnen und Kontrolleure weiter. So seien in der Küche insbesondere die Rand- und Eckbereiche, aber auch die Arbeitseinrichtungen mit Mäusekot und Lebensmittelrückständen verunreinigt gewesen.
Im gesamten Lagerraum des Pasta-Ladens wurde demnach ein starker Mäusebefall festgestellt. Auf den Fußböden wurde „massiv Mäusekot“ gefunden. „Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt“, berichtet die Kölner Behörde.
Pasta-Laden stellte Betrieb zwischenzeitlich freiwillig ein
Die Kontrolle habe während der üblichen Öffnungszeiten stattgefunden, während Lebensmittel zubereitet und verarbeitet wurden. Als Konsequenz der Ergebnisse der Kontrolle sei der Betrieb freiwillig eingestellt worden.
Am Folgetag sei eine Nachkontrolle durchgeführt worden. Dabei wurde festgestellt, dass eine Reinigung und Desinfektion durchgeführt wurde. Auch eine Schädlingsbekämpfung habe stattgefunden und alle Mängel beseitigt, so die Behörde. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.
Döner-Imbiss im Belgischen Viertel in hygienisch schlechtem Zustand
Auch der Döner-Imbiss am Hohenzollernring im Belgischen Viertel sei zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem „hygienisch schlechten Zustand“ gewesen, so der Bericht, der ebenfalls am Mittwoch (20. Mai) veröffentlicht wurde. Der Tag der Kontrolle war der 9. März 2026.
Auch hier sei in mehreren Räumen teils starker Mäusebefall festgestellt worden, so die Kontrolleurinnen und Kontrolleure. Mäusekot sei auf Mehlpackungen, im Lagerraum, auf Pizzakartons, auf Regalflächen sowie in den Ecken im unmittelbaren Umfeld von Lebensmitteln gefunden worden. Da eine Warmwasserzufuhr nicht funktionierte, sei ein hygienisches Händewaschen nicht möglich gewesen.
Weitere Hygiene-Verstöße bei Nachkontrolle
Bei einer Nachkontrolle nach zwei Tagen sei augenscheinlich noch keine Reinigung durchgeführt worden, hält die Kölner Behörde fest. Auch eine Flächendesinfektion habe es nicht gegeben. Eine Behandlung durch einen Schädlingsbekämpfer wurde daraufhin durchgeführt.
Mäusekot sei bei dieser zweiten Kontrolle auf den Metzgerkisten, im Lagerraum auf dem Kohl und auf Regalflächen und auf Pizzakartons gefunden worden. Zudem seien Strohhalme von Mäusen angefressen gewesen.
Bei einer weiteren Kontrolle am 16. März habe augenscheinlich eine Grundreinigung stattgefunden. Vereinzelt sei im Müllraum aber immer noch Mäusekot festgestellt worden. Der Betrieb konnte aber geöffnet bleiben, auch hier seien alle Mängel beseitigt worden.
Hinweis: Auf dem Portal „Lebensmitteltransparenz.nrw“ werden nur Verstöße gegen Hygienevorschriften in der Gastronomie veröffentlicht, die so schwerwiegend sind, dass ihretwegen mindestens ein Bußgeld von 350 Euro zu erwarten ist. Nur weil ein Restaurant in der Liste auftaucht, bedeutet das aber nicht, dass Kunden ihre Gesundheit mit einem Besuch tatsächlich gefährdet haben. (jv)

