Musikclubs werden künftig als Kulturstätten eingestuft. Die Neuregelung soll die Livemusik-Szene schützen und stärken.
Clubs als KulturorteGesetz stuft sie nicht mehr als Vergnügungsstätten ein

Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten. (Symbolbild)
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Eine vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesänderung stuft Musikclubs baurechtlich neu ein. Sie werden zukünftig als Kulturstätten behandelt und nicht länger wie Spielhallen oder Sexkinos als „Vergnügungsstätten“. Diese Neuregelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Einhaltung von Lärmschutzvorgaben, den Betrieb in ausgewählten Wohnarealen.
„Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir das Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen sind“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in Berlin. „Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft.“
Erweiterte Möglichkeiten für Club-Standorte
Der Entwurf des Gesetzes präzisiert, dass die Clubs „künftig in Mischgebieten, urbanen Gebieten, Kerngebieten und Gewerbegebieten allgemein und in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Industriegebieten ausnahmsweise zulässig sein“.
Als Begründung wird angeführt, Musikclubs seien „vielfach ein wichtiges Element des kulturellen Lebens“. Weiterhin könnten sie eine Sogwirkung auf ein breiteres, potenziell internationales Publikum und junge Fachkräfte ausüben und als „Auftritts- und Vermarktungsplattform“ mit vorteilhaften ökonomischen Auswirkungen fungieren.
Klare Abgrenzung zu Spielhallen
Der Gesetzestext führt dazu weiter aus: „Diese positiven städtebaulichen Wirkungen von Musikclubs erfordern es, diese von Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen, Wettbüros, Striptease-Lokalen und Sex Kinos auch normativ klarer zu unterscheiden“.
Zudem soll die Novelle den Bauaufsichtsbehörden ihre Entscheidungen zur Genehmigung erleichtern, um Musikclubs in den besagten Gebieten zuzulassen. (dpa/red)
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