Was Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ein Arzt aus Leverkusen zum Vorhaben der Bundesregierung sagen.
„Blödsinn“ oder „überfällig“Was Leverkusener von der Krankschreibung ab Tag eins halten

Die Regierungskoalition will, dass sich Patienten künftig ab dem ersten Krankheitstag krankschreiben lassen.
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Der Vorschlag der schwarz-roten Regierungskoalition hat ordentlich Wirbel verursacht. CDU und SPD wollen die Regeln für Krankschreibungen verschärfen. Im Rahmen ihres Reformpakets sollen telefonische Krankschreibungen demnächst nicht mehr möglich sein. Und was noch mehr erboste Reaktionen hervorgerufen hat: Schon ab dem ersten Krankheitstag sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bisher war das in aller Regel erst ab dem vierten Tag nötig.
Wie genau das ausgestaltet wird, ist noch offen. Die Bundesregierung hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass man sich auch weiterhin per Videosprechstunde beim Hausarzt krankschreiben lassen könne und nicht krank im Wartezimmer sitzen müsse. Im Herbst soll der Bundestag über das Reformpaket beraten, wie Kanzler Friedrich Merz sagte, soll alles bis Ende des Jahres durch sein. Vorher gelten noch die alten Regeln.
Leverkusener Arbeitgeberchef reichen Pläne nicht aus
Im ARD-Brennpunkt unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne sagte der Kanzler, dass man zur Vor-Corona-Regelung zurückkehre. Und jedem Betrieb sei es selbst überlassen, eigene Regeln zu vereinbaren. „Das Ziel ist klar: Wir müssen die hohen Krankenstände in Deutschland runterbringen.“
Für Andreas Tressin, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, hat der Kanzler recht. Die Krankschreibung ab dem ersten Tag sei „ein richtiger und längst überfälliger Schritt“. Im internationalen Vergleich seien die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland außergewöhnlich hoch. Das belaste die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts extrem.

Für Andreas Tressin ist die Krankschreibung ab dem ersten Tag „ein richtiger und längst überfälliger Schritt“. (Archivfoto)
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Zur Einordnung: Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, „European Labour Force Survey 2024“) nach liegt Deutschland bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mit 3,6 Wochen pro Jahr auf Platz sieben von 25 untersuchten Ländern. Die Daten beruhen auf selbstberichteten Angaben. Die meisten Fehlwochen hat demnach Norwegen (5,9 Wochen) vor Finnland (fünf) und Spanien (4,9). Die OECD kommt zudem zu dem Schluss, dass nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen via Telefon vorgenommen werden.
Für das Jahr 2022 hat die OECD für Deutschland die meisten Fehltage mit 24,9 pro Jahr registriert. Dahinter kommt Lettland mit 20,4. Das IGES-Institut aus Berlin, das ebenfalls zu dem Thema forscht, warnt allerdings vor mangelnder Vergleichbarkeit dieser Daten, weil mindestens 60 Prozent der deutschen Daten auf Meldungen aus dem elektronischen Erfassungssystem („eAU“) beruhen, das in Deutschland deutlich vollständiger erfasst als in vielen anderen europäischen Ländern.
In der politischen Debatte wird häufig ausgeblendet, dass die Arbeitgeber die Kosten der Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung vollständig tragen.
Tressin sieht in der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Rückkehr zur persönlichen ärztlichen Feststellung eine Stärkung des „Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Allerdings reicht dieser Plan dem Arbeitgebervertreter ohnehin nicht: „In der politischen Debatte wird häufig ausgeblendet, dass die Arbeitgeber die Kosten der Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung vollständig tragen.“ Das habe die Unternehmen im Jahr 2024 nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln rund 82 Milliarden Euro gekostet. Mehr als doppelt so viel wie 2010.
Für Tressin wäre die Einführung eines Karenztages, also eines in der Regel ersten Krankheitstages, für den der Arbeitnehmer kein Gehalt bekommt, sinnvoll. Spanien, Portugal und Frankreich haben Karenzregelungen, sie alle liegen in den OECD-Zahlen vor Deutschland. Andreas Tressin sagt: „Wer die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig sichern will, muss auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reformieren und ideologiefrei über weitere Maßnahmen zur Begrenzung der stetig steigenden Belastungen für die Unternehmen diskutieren.“
Ganz anders sieht das Nina Melches, Bezirksleiterin der IGBCE Leverkusen: „Wir lehnen die Pläne der Bundesregierung zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag ab. Während Unternehmen einen erheblichen Vertrauensvorschuss erhalten, begegnet man Beschäftigten im Krankheitsfall mit Misstrauen und füllt die Wartezimmer der Arztpraxen unnötig, ohne einen erkennbaren Nutzen zu erzielen.“ Gleichzeitig blieben aber tarifliche und betriebliche Regelungen möglich, die bereits heute in vielen unserer Betriebe Anwendung fänden.
Schlebuscher Arzt hält nichts von der Idee
Hans-Martin Schulze Uphoff ist Hausarzt in Schlebusch, er betreibt seine Praxis mit drei weiteren Kollegen. Er hält gar nichts von der Krankschreibung ab dem ersten Tag: „Fataler Blödsinn wäre das, wenn es so kommen würde“, sagt der Mediziner. Einmal aus verwaltungstechnischer Sicht. Er befürchtet „verstopfte Praxen“, wenn jeder und jede schon am ersten Tag kommen müsse.
Und auch medizinisch ergibt das für Schulze Uphoff keinen Sinn. Denn jeder kenne das – man liege mit einem Infekt flach und könne sich mal einen oder zwei Tage schonen. Möglicherweise erledige sich dann schon viel von selbst. Und wenn es dann nicht besser würde, könne der Arzt am dritten Tag den Patienten oder die Patientin besser behandeln, weil man dann Entwicklungen aus den beiden Tagen berücksichtigen könne. Er sagt ganz klar: „Ich verstehe das nicht richtig. Ich fange doch nicht am ersten Tag mit dem Antibiotikum an.“
Er glaubt, dass die Motivation und die Kollegialität in Deutschland besser seien, als der Vorschlag der Koalition suggeriere. Er zumindest müsse seine Leute eher dazu drängen, auch mal zu Hause zu bleiben, wenn sie krank seien. Und ein Arbeitgeber habe heute schon die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu vereinbaren, wenn er glaube, dass jemand häufig krankfeiere. Deshalb glaubt er nicht, dass der Plan irgendeinen Effekt haben werde: „Das wird im Nichts verpuffen.“
Und auch die Videosprechstunde sei als Argument nicht wirklich sinnvoll. Denn letztlich sei die Zeit für den Arzt die gleiche, ob der Patient vor ihm sitze oder er auf dem Bildschirm zu sehen sei. „Der Tag hat trotzdem nur 24 Stunden“, sagt Schulze Uphoff.
Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist allerdings in Schulze Uphoffs Sinne. In Corona habe er das verstanden. Aber wenn jemand ein paar Tage krank sei, reiche es oft nicht, sich den Patienten nur auf dem Bildschirm anzusehen.
