Lebenslang für Mord auf der A3

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Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist gestern ein ehemaliges Mitglied der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Mit Nachdruck hatten die beiden Verteidiger für einen Freispruch plädiert, doch es half alles nichts: Gestern Nachmittag verurteilte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hüseyin Ö. zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Bruno Terhorst sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige, der einige Jahre lang als Mitglied der PKK in den Bergen Kurdistans gekämpft hat und vor zwei Jahren nach Deutschland einreiste, den 37-jährigen Landsmann Cism G. mit mehreren Schüssen „heimtückisch“ ermordet und einen anderen Beifahrer im Auto schwer verletzt hat.

Der Tathergang, wie er sich dem Gericht darstellte: In der Nacht zum 23. März 2002 war Hüseyin Ö. mit vier anderen Männern in einem BMW Richtung Düsseldorf unterwegs; sie kamen von einer Feier des kurdischen Neujahrsfestes in Köln. Auf der A 3 in Höhe der Ausfahrt Mülheim zückte er unvermittelt eine Pistole und feuerte mehrmals auf den anderen Kurden, der hinter ihm auf der Rückbank saß, traf zudem einen 23-jährigen Türken, der einen Oberschenkeldurchschuss erlitt. Nach Überzeugung des Gerichts gab es einen politischen Zusammenhang; schließlich habe Hüseyin Ö. nach Aussage von Zeugen gegenüber Cism G. Worte geäußert wie: „Es reicht, du hast unseren Parteichef verraten und uns betrogen.“ Das Opfer, laut Gericht eine „schillernde Figur“, die unter anderem von sich behauptete, Beziehungen bis in die höchsten Kreise der PKK gehabt zu haben, starb noch vor Ort - nachdem der Täter weitere Schüsse auf es abgegeben hatte. Richter Terhorst sprach davon, in Einzelheiten würden die Aussagen der drei Tatzeugen zwar voneinander abweichen, doch im Kern seien sie glaubhaft; es gebe keine Anhaltspunkte für eine „Absprache“ oder gar ein „Komplott“. Der Version des Angeklagten schenkte die Kammer keinen Glauben. Danach nahm er aus Neugier eine zweite Pistole aus dem Handschuhfach, aus Versehen löste sich ein Schuss, die anderen Wageninsassen stürzten sich auf ihn, und in Notwehr gab er Schüsse aus seiner Pistole ab. Die Verteidiger werden in Revision gehen.

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