CDU und FDP wollen keine Frauenquoten auf Wahllisten in NRW

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Düsseldorf – Ein Vorstoß der Opposition aus SPD und Grünen für Frauenquoten auf den Parteilisten für Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen läuft ins Leere. CDU und FDP wollen das wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht mittragen. SPD und Grüne wollen per Gesetz alle Parteien verpflichten, auf ihren Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen aufzustellen. Der Entwurf für eine paritätische Aufstellung der Wahllisten stieß allerdings am Donnerstag bei CDU und FDP sowie der AfD auf Ablehnung und hat damit keine Chance auf eine Annahme durch das Parlament. Vergleichbare Gesetze gibt es in Brandenburg und Thüringen.

Gesetzliche Vorgaben zur paritätischen Aufstellung von Wahllisten wären ein Eingriff in die Gleichheit und Freiheit der Wahl, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). Denn Parteimitglieder hätten damit nicht mehr die gleichen Chancen, Wahlvorschläge würden eingeschränkt, und die Parteien würden in ihrer Freiheit beschränkt, ihre innere Ordnung selbst zu bestimmen.

Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen betrifft nicht die Aufstellung der Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Diese machen einen Großteil aller Abgeordneten im Landtag aus.

Im NRW-Landtag sind von 199 Abgeordneten nur 54 weiblich. Der Frauenanteil war zuletzt rückläufig und liegt aktuell bei 27,6 Prozent, wie aus der Landtagsstatistik hervorgeht. In der CDU-Fraktion gibt es 23,6 Prozent Frauen, in der SPD 34,8 Prozent, in der FDP 21,4 Prozent und in der AfD-Fraktion mit 15,4 Prozent am wenigste Frauen. Mit einer Quote von 42,9 Prozent ist der Frauenanteil in der Grünen-Fraktion am höchsten. (dpa/lnw)

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