Mit AusnahmegenehmigungBaden-Württemberg lässt erstmals Biber töten – trotz Artenschutz

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Ein Biber.

Ein Biber ist in einem überfluteten Naturschutzgebiet bei Bechingen unterwegs. Das Foto wurde bereits 2016 aufgenommen. (Symbolfoto)

Mit einer Genehmigung durften nun in Baden-Württemberg zwei Biber erschossen werden. Dies geschah nach intensiver Abstimmung.

In Baden-Württemberg sind erstmals zwei Biber mit offizieller Genehmigung der Behörden getötet worden. Wie die „Schwäbische Zeitung“ berichtet, seien in einer Falle im Alb-Donau-Kreis zwei Biber lebend gefangen und getötet worden. Eine Sprecherin des Umweltministeriums bestätigte den Bericht. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung dafür sei nach gründlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abstimmung mit mehreren Biberexperten gewährt worden, sagte die Sprecherin weiter.

Biber dürfen erstmals mit Genehmigung getötet werden

Bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Biber in Europa nahezu ausgerottet. Ab den 1970er Jahren breitete sich der Biber unter anderem im Zuge von Wiederansiedlungs-Projekten wieder aus. Er ist streng geschützt, sorgt aber immer wieder für größere Schäden, etwa durch Überflutungen.

In einem zweijährigen Modellprojekt hatten Umwelt- und Landwirtschaftsministerium bis Ende 2023 erprobt, wie sich eine Tötung von Bibern auswirkt. In Bayern ist die Tötung von Bibern bei schweren Konflikten schon einfacher möglich als in Baden-Württemberg.

35 schwere Konflikte wurden dem Ministerium zufolge im Gebiet des Modellprojektes in den zwei Jahren gemeldet. Bei einem Großteil seien die Möglichkeiten, die Konflikte mit milderen Mitteln zu lösen, nicht ausgeschöpft gewesen, in anderen Fällen fehlten Informationen. Übrig blieben zwei schwere Konflikte, darunter der im Alb-Donau-Kreis, wo die beiden Biber getötet wurden. (dpa)

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