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Maskenpflicht im FlugzeugLufthansa positioniert sich deutlich

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Lufthansa dpa Heck

Flugzeuge der Fluggesellschaft Lufthansa. (Symbolbild)

Frankfurt/Main – Die Maskenpflicht sorgt weiter für Gesprächsstoff. Mit einer deutlichen Ansagen hat sich Lufthansa für eine Abschaffung der Maskenpflicht im Luftverkehr ausgesprochen.

„Wir setzen auf die Eigenverantwortung unserer Gäste. Passagiere sollen frei entscheiden können, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht“, sagte die im Vorstand des Konzerns für Kunden, IT und Unternehmensverantwortung zuständige Christina Foerster der „Bild“-Zeitung am Donnerstag.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach gibt Corona-Regeln bekannt

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch bekannt gab, sollen bundesweit FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Die Pflicht gibt es jetzt schon, allerdings reicht bisher auch eine einfachere OP-Maske. Der Kölner erläuterte, FFP2-Masken böten gegen die ansteckendere Virusvariante BA.5 deutlich besseren Schutz.

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In Flugzeugen werde die Luft durch Hochleistungsfilter gereinigt, argumentierte der Lufthansa-Vorstand. „Insofern ist schwer verständlich, warum hier strengere Regeln als in anderen Lebensbereichen, etwa im Restaurant oder im Supermarkt, gelten sollen“, sagte Foerster weiter.

Neue Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht

Zudem seien die geplanten Regelungen nicht kontrollierbar und bildeten im internationalen Vergleich die Ausnahme. „Weil die meisten anderen Länder bereits auf Freiwilligkeit setzen, ist dieser deutsche Sonderweg nur schwer erklärbar und durchsetzbar.“

Das Bundeskabinett hatte die neuen Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Eine Maskenpflicht soll im Herbst und Winter zudem auf jeden Fall in vielen Zügen, Kliniken und Pflegeheimen gelten. Auch Tests sollen an einigen Orten wieder notwendig sein.

Corona: Bei der Maskenpflicht sollen Ausnahmen gelten

Bei der Maskenpflicht sollen Ausnahmen gelten. Wer einen frischen Negativ-Test vorlegen kann, muss keine Maske tragen: Dies gilt generell bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie.

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Von der Maskenpflicht kann zudem ausgenommen werden, wer frisch genesen oder vor maximal drei Monaten eine abschließende Corona-Impfung erhalten hat. Die Länder können jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen oder nicht. (mbr/afp) 

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