Unfall nach Gladbach-SpielBayern-Bus durch Rettungsgasse gelotst – Polizei räumt Fehler ein

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Der Teambus des FC Bayern München wurde entgegen der Anweisung des Einsatzleiters nach einem Unfall im Abreiseverkehr nach dem Gastspiel bei Borussia Mönchengladbach durch eine Rettungsgasse geführt.

Der Teambus des FC Bayern München wurde entgegen der Anweisung des Einsatzleiters nach einem Unfall im Abreiseverkehr nach dem Gastspiel bei Borussia Mönchengladbach durch eine Rettungsgasse geführt.

Zwei Teambusse des FC Bayern München sind von der Polizei während eines Staus durch eine Rettungsgasse eskortiert worden. Erlaubt war das nicht.

Ein Unfall nahe dem Borussia-Park kurz nach dem Spiel und nichts geht mehr – zwei Mannschaftsbusse des FC Bayern allerdings werden von der Polizei durch eine Rettungsgasse am Unfallort eskortiert. Der Vorfall, so geschehen auf der A52 am Samstagabend, sorgt nun für Aufsehen. Denn die Aktion war nicht erlaubt, die Polizei spricht inzwischen von einem Fehler.

Nach dem Abpfiff des Bundesliga-Spiels zwischen Borussia Mönchengladbach und dem FC Bayern München kam es im Abreiseverkehr der Zuschauer zu einem Auffahrunfall auf der Stadtwaldstraße. Gegen 18.25 Uhr überfuhr laut Polizei ein alkoholisierter Mann eine rote Ampel und kollidierte nach einer Kurve mit einem anderen Fahrzeug. Bei dem Unfall wurden drei Personen verletzt.

Bus des FC Bayern München gegen Anweisung des Einsatzleiters durch Rettungsgasse eskortiert

Es bildete sich schnell ein Rückstau, der auch die A52 lahmlegte. Autofahrer mussten warten. Nicht aber die Spieler und Trainer des Rekordmeisters, die im Mannschaftsbus auf dem Weg zum Flughafen waren.

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Wie ein Polizeisprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitteilte, haben Beamte die Münchner entgegen der Anweisung des Einsatzleiters durch die gebildete Rettungsgasse gelotst. Das aber ist verboten – und sorgt nun für Diskussionen.

Vorfall nach Gastspiel des FC Bayern im Borussia Park wird nun aufgearbeitet

Denn zur Nutzung der Rettungsgasse ist grundsätzlich nur ein beschränkter Personenkreis befugt. Dieser umfasst neben der Polizei unter anderem den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie Abschleppunternehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht nutzen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer es doch tut und dabei erwischt wird, droht ein Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.

„Grundsätzlich werden Mannschaftsbusse nicht bevorzugt. In diesem Fall ist es trotzdem passiert. Die Umstände, warum es trotzdem gemacht wurde, werden nun untersucht“, so Wolfgang Röthgens, Pressesprecher der Polizei Mönchengladbach. Er spricht von einem Fehler einzelner Beamter. „Wir entschuldigen uns, dass das passiert ist.“ Erste Gespräche seien bereits geführt worden. Der Vorfall am Samstagabend soll nun weiter aufgearbeitet werden.

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