Bislang härteste StrafeKölner Klimaaktivistin zu monatelanger Haft verurteilt

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Aktivisten und Aktivistinnen stehen während einer Laufblockade der Klimaschutzgruppe Letzte Generation am 21. September in Berlin vor Polizeibeamten.

Aktivisten und Aktivistinnen stehen während einer Laufblockade der Klimaschutzgruppe Letzte Generation am 21. September in Berlin vor Polizeibeamten.

Die Richterin übertraf mit ihrem Strafmaß sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Letzte Generation führt derweil eine neue Protestform ein.

Eine Klimaaktivistin der Letzten Generation ist in Berlin zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die 41-jährige Caroline Schmidt aus Köln hatte sich im vergangenen Jahr an drei Straßenblockaden beteiligt und vor Gericht angegeben, dass sie mit den Protesten weiter machen wolle. 

Damit ging die Richterin über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von insgesamt 90 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Die Letzte Generation verurteilte das ihrer Meinung nach zu harte Strafmaß. „Für ihren friedlichen Protest soll Caroline nun acht Monate ins Gefängnis. Dies ist die bislang höchste Haftstrafe für eine Sitzblockade für eine Unterstützer:in der Letzten Generation“, so die Organisation in einer Mitteilung.

Letzte Generation: 41-Jährige muss nach hartem Urteil acht Monate ins Gefängnis

Die Gefängnisstrafe habe die Richterin damit begründet, „dass Caroline keine Einsicht zeige“, so die Letzte Generation. Die Klimaaktivistin sieht das anders. „Gerade weil ich Einsicht zeige, protestiere ich. Und meine Einsicht wird gestützt durch die Erkenntnisse der Wissenschaft“, sagte sie nach der Urteilsverkündung und bezog sich damit auf den menschengemachten Klimawandel beziehungsweise den aus ihrer Sicht unzureichenden Umgang der Politik damit.

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Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde laut RBB wegen versuchter Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Angeklagte ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden. Ob die Verurteilte dies tun wird, teilte die Letzte Generation in ihrer Mitteilung zum Urteil nicht mit.

In ihrer Stellungnahme äußert die Letzte Generation insbesondere für die großen Unterschiede in den Urteilen zu Teilnehmenden an Straßenblockaden Unverständnis. „Die enormen Unterschiede im Strafmaß für ein und dieselbe Art von friedlichem Protest sind absurd. Freisprüche und Einstellungen auf der einen, monatelange Haftstrafen auf der anderen Seite“, so Sprecher Rolf Meyer.

Letzte Generation führt neue Protestform ein

Diese Woche war ein Klimaaktivist der Gruppe Letzte Generation in Berlin zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er sich an Straßenblockaden beteiligte und außerdem einen Spruch auf die Fassade des Bundeskanzleramts schrieb. Am Montag waren vier Unterstützer der Letzten Generation in Bensheim für eine Straßenblockade gar freigesprochen worden waren.

Auch in München wurde gestern über einen Protest der Letzten Generation verhandelt. Das beschleunigte Verfahren gegen eine 25-Jährige wegen einer Straßenblockade im August 2023 wurde eingestellt.

Die Letzte Generation hat mit einer neuen Protestform begonnen: Bei den Laufblockaden marschieren die Klimaaktivisten in Schritttempo über Straßen und blockieren so den Verkehr.

Die Letzte Generation hat mit einer neuen Protestform begonnen: Bei den Laufblockaden marschieren die Klimaaktivisten in Schritttempo über Straßen und blockieren so den Verkehr.

Mit ihren Protesten machen die Klimaaktivisten indes weiter. Am Donnerstag begann die Letzte Generation mit einer neuen Protestform in Berlin. Auf mehreren Hauptverkehrsstraßen der Hauptstadt wurden Laufblockaden durchgeführt. Anders als bei den Sitzblockaden klebt sich dabei niemand an der Fahrbahn an, die Autos sollen in Schrittgeschwindigkeit hinter den Demonstrierenden herfahren können, kündigt die Letzte Generation an. (pst)

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