Nach Kindesmissbrauch in Krefeld: Täter gilt als schuldunfähig und wird dauerhaft in Psychiatrie untergebracht. Schulen erhöhen Sicherheit.
Wegen SchuldunfähigkeitMissbrauch an Krefelder Grundschule – Täter in Psychiatrie eingewiesen

Der Angeklagte wurde in eine Psychiatrie eingewiesen
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Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern auf Grundschultoiletten in Krefeld hat das Landgericht den psychisch kranken Täter dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Von ihm seien andernfalls weitere Straftaten zu erwarten, hatte ein Gutachter zuvor ausgeführt.
Zugleich sprach das Gericht den 26-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei. Seine Täterschaft sei zwar erwiesen, weil er aber an Schizophrenie erkrankt ist sei er gleichwohl zur Tatzeit schuldunfähig gewesen.
Angeklagter verweigert Aussage – Psychiatrische Einweisung
Im vergangenen November hatten mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch auf Krefelder Grundschultoiletten für helle Aufregung gesorgt. Dem Angeklagten war schwerer sexueller Missbrauch von zwei Jungen und versuchter schwerer Missbrauch von zwei weiteren Grundschülern vorgeworfen worden.

Prozess wegen Sexuellen Missbrauch: Eine Justitia-Büste ist an der Fassade des Landgerichts in Krefeld zu sehen. (Archivbild)
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Das Landgericht hatte den 26-Jährigen schon während des Prozesses zur Beobachtung in eine Psychiatrie eingewiesen. Der hatte die Aussage verweigert und auch nicht mit einem Psychiater kooperieren wollen.
Missbrauch an Krefelder Schule: Täter ist mehrfach vorbestraft
Der Deutsche hatte zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Sein Strafregister weist acht Eintragungen aus, darunter auch eine Haftstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um Raub, Sozialbetrug, Leistungserschleichung und Diebstahl.
Die Anklage war noch von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Am Ende forderte aber auch die Staatsanwältin Freispruch und Einweisung. Die Opfer waren zur Tatzeit zwischen sechs und neun Jahre alt.
DNA-Spur überführt mutmaßlichen Täter
Eine Grundschullehrerin hatte als Zeugin geschildert, wie verstört einer ihrer Schüler vom Toilettengang nach etwa fünf Minuten zurückgekehrt war und ihr erzählte, was dort passiert sei. Den Kindern blieb ein Zeugenauftritt vor Gericht erspart.

Eine Schultoilette ist in der Grundschule an der Stielerstraße zu sehen. Nach der sexuellen Gewalt auf zwei Krefelder Grundschultoiletten will die Stadt die Schulen stärker sichern.
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Die Grundschüler hatten den 26-Jährigen bei der Polizei übereinstimmend auf Fotos als Täter identifiziert. Zudem war DNA des Mannes im Intimbereich eines Kindes sichergestellt worden. Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass bei dem Angeklagten bereits vor drei Jahren eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. Der Verteidiger ließ offen, ob er Revision einlegen wird.
Schulen in Krefeld: Toiletten bekommen Schließsystem
Nach den Taten waren alle 31 Krefelder Grundschulen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Standard sei nun, nach Unterrichtsbeginn die großen Zugangstore zu schließen und Zugang nur noch per Klingelanlage zu gewähren.
Zudem sei die Ausstattung der Kindertoiletten mit einem digitalen Schließsystem erfolgreich getestet worden. Der Zugang zu den Toiletten per Chip habe den Nebeneffekt, dass die Toilettenverschmutzungen deutlich zurückgegangen seien. Acht Schulen mit Toiletten in Nebengebäuden sollen entsprechend ausgestattet werden. (dpa)