„Befugnisse überschritten“Prinz Harry erleidet Niederlage vor Gericht

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Prinz Harry hebt fragend die Arme.

Kein Polizeischutz gegen Geld: Niederlage vor Gericht für Prinz Harry (Archivbild)

Kein guter Tag für Prinz Harry: Das Gericht hat über seinen Polizeischutz entschieden.

Prinz Harry hat eine gerichtliche Anfechtung seiner Forderung nach privaten Zahlungen für Polizeischutz verloren. Das berichten unter anderem die BBC und Sky News. Seine Anwälte beantragten eine gerichtliche Überprüfung der Ablehnung seines Angebots, für seinen Schutz im Vereinigten Königreich selbst zu zahlen, nachdem sich die Sicherheitsvorkehrungen geändert hatten, seit der Prinz nicht mehr als „Working Royal“ tätig war.

Prinz Harry: Entscheidung vor Gericht nach eintägiger Anhörung

Ein Richter entschied jedoch, eine solche Anhörung nicht zuzulassen. Die Anwälte des Innenministeriums hatten sich gegen die Idee ausgesprochen, dass wohlhabende Personen die Sicherheit der Polizei „kaufen“ können. Die Entscheidung folgte auf eine eintägige Gerichtsanhörung in London in der vergangenen Woche.

Seitdem waren der Herzog und die Herzogin von Sussex in eine „fast katastrophale Verfolgungsjagd“ mit Paparazzi in New York verwickelt, wie ihr Sprecher sagte. Im Anschluss daran hatte unter anderem die New Yorker Polizei den Darstellungen widersprochen. Prinz Harrys Anwälte hatten letzte Woche vor dem High Court die Entscheidung angefochten, die private Finanzierung des Polizeischutzes für ihn und seine Familie bei Besuchen im Vereinigten Königreich abzulehnen.

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Anwälte von Prinz Harry argumentierten mit „besonderen Polizeidiensten“

Als Prinz Harry im Jahr 2020 seinen Status als „Working Royal“ aufgab, bedeutete dies, dass er keinen Zugang mehr zu seinem früheren Sicherheitsniveau hat. Prinz Harry stellt jedoch die Art und Weise infrage, wie diese Entscheidung vom „Exekutivausschuss für den Schutz von Königshäusern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ (RAVEC) getroffen wurde. „RAVEC hat seine Befugnisse überschritten, weil es nicht befugt ist, diese Entscheidung zu treffen“, erklärten Prinz Harrys Anwälte vor Gericht.

Sie argumentierten, dass es gesetzliche Bestimmungen gebe, die die Bezahlung von „besonderen Polizeidiensten“ erlaubten, und dass „die Bezahlung von Polizeidiensten nicht unvereinbar mit dem öffentlichen Interesse oder dem öffentlichen Vertrauen in den Metropolitan Police Service“ sei.

Anwälte des Innenministeriums kontern

Die Anwälte des Innenministeriums argumentierten jedoch ihrerseits, dass die Art von Schutz, um die es hier gehe, nämlich „spezialisierte Beamte als Leibwächter“, nicht dasselbe sei wie die Finanzierung zusätzlicher Polizeikräfte für Fußballspiele.

Ein Anwalt der Metropolitan Police argumentierte, dass es unangemessen sei, Beamte aufgrund der „Zahlung einer Gebühr durch eine Privatperson“ einer Gefahr auszusetzen. Die Rechtsabteilung des Innenministeriums erklärte, dass der RAVEC-Ausschuss das Angebot einer privaten Zahlung einstimmig abgelehnt habe und dass es eine Frage der Politik sei, sich der Idee zu widersetzen, dass es „einer wohlhabenden Person erlaubt sein sollte, Schutzmaßnahmen zu ‚kaufen‘“.

Wenig Aussicht auf eine Änderung der Entscheidung

Das Innenministerium erklärte, der RAVEC-Ausschuss sei nicht verpflichtet gewesen, Prinz Harry die Möglichkeit zu geben, sich vor ihm zu äußern, und es bestehe wenig Aussicht auf eine Änderung der Entscheidung. „Angesichts der Art der vom Kläger vorgebrachten Argumente kann das Gericht davon ausgehen, dass eine solche Stellungnahme höchstwahrscheinlich keinen wesentlichen Unterschied gemacht hätte“, erklärten die Anwälte des Innenministeriums dem Gericht.

Der Rechtsstreit mit dem Innenministerium ist nur einer von vielen, die Harry derzeit in Großbritannien führt. In einem Zivilprozess gegen den Verlag der Boulevardzeitungen „Mirror“ und „Sunday Mirror“ soll der Prinz in den kommenden Wochen sogar als Zeuge aussagen. Dabei geht es um Spionagevorwürfe wie das Abhören von Sprachnachrichten.

Ähnliche Verfahren führt Harry auch gegen die Herausgeber der Zeitungen „Daily Mail“ und „Mail on Sunday“ sowie gegen die Herausgeber der Zeitungen „Sun“ und der inzwischen eingestellten „News Group Newspapers“. (jag/dpa)

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