„Klagegewitter“Prinz Harry klagt erneut gegen das britische Innenministerium

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Der britische Prinz Harry kommt an den Royal Courts Of Justice in London an.

Der britische Prinz Harry kommt am Donnerstag, dem 30. März 2023, an den Royal Courts Of Justice in London an. (Archivbild)

Diese Klage ist eine von fünf weiteren Zivilklagen, die der Herzog vor Gericht anhängig gemacht hat.

Prinz Harry klagt Medienberichten zufolge erneut gegen das britische Innenministerium, weil es ihn daran hindert, privat für einen Sicherheitsdienst zu zahlen, wenn er ins Vereinigte Königreich reist. Das berichten unter anderem die britische Boulevardzeitung „Daily Express“ und die Online-Tageszeitung „The Independent“.

Der Herzog von Sussex hat nun beim High Court eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung beantragt. Seine Anwälte argumentieren, dass der zuständige Ausschuss „seine Befugnisse und Macht überschritten“ habe und nicht bereit sei, Harrys Argumente anzuhören.

Prinz Harry will Polizeischutz einklagen

Der Herzog von Sussex verlor seinen Anspruch auf Polizeischutz, als er und seine Frau Meghan Markle 2020 als „arbeitende Mitglieder“ („Working Royals“) der königlichen Familie zurücktraten und in die USA zogen.

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Herzogin Meghan und Prinz Harry

Herzogin Meghan und Prinz Harry (Archivbild)

Der Exekutivausschuss für den „Schutz von Royals und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“, RAVEC, entschied im Februar 2020, dass der Herzog keinen bewaffneten Polizeischutz erhalten wird, wenn er und seine Familie sich auf britischem Boden aufhalten. Dabei hatte Prinz Harry laut dem „Daily Express“ sogar angeboten, dafür zu zahlen.

RAVEC steht für „Royal and VIP Executive Committee“ und ist als Exekutivausschuss direkt vom britischen Innenministerium autorisiert.

Prinz Harry „fühlt sich nicht sicher“, wenn er das Vereinigte Königreich besucht, das „sein Zuhause ist und immer sein wird“, erklärte sein Anwaltsteam vor dem Obersten Gerichtshof Anfang 2022.

Polizisten keine „Waffen zum Mieten“

Vor Gericht wurde ihm jedoch gesagt, dass Polizisten keine „Waffen zum Mieten“ seien. Harry erhielt im Juli letzten Jahres die Erlaubnis, diese Entscheidung gerichtlich anzufechten, aber eine vollständige Anhörung steht noch aus.

Der britische Prinz Harry, Herzog von Sussex, beobachtet, wie der britische König Charles III. nach der Krönungszeremonie die Westminster Abbey im Zentrum von London verlässt.

Der britische Prinz Harry, Herzog von Sussex, beobachtet, wie der britische König Charles III. am 6. Mai 2023 nach der Krönungszeremonie die Westminster Abbey im Zentrum von London verlässt.

Der Sohn von König Charles III. versucht bereits zum zweiten Mal, das Innenministerium wegen seiner Sicherheitsvorkehrungen im Vereinigten Königreich gerichtlich anzugreifen. Die Klage ist eine von fünf weiteren Zivilklagen, die der Herzog vor dem Londoner High Court anhängig gemacht hat. Einige britische Medien sprechen daher bereits von einem „Klagegewitter“.

In der Klage wird argumentiert, dass das Innenministerium die Frage der Bezahlung der Schutzmaßnahmen nicht an RAVEC hätte delegieren dürfen. Ein Richter hat die zweite Klage bereits abgewiesen, aber die Anwälte des Prinzen haben einen neuen Antrag beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

Anwältin von Prinz Harry: „RAVEC geht zu weit“

Die Anwältin Shaheed Fatima KC, die Prinz Harry vor Gericht vertritt, sagte, dass die RAVEC – der hochrangige Beamte des Innenministeriums, hochrangige Beamte der Met Police und hochrangige Beamte des Königshauses angehören – zu weit gegangen sei. Sie sagte: „RAVEC hat seine Autorität, seine Macht überschritten, weil es nicht die Macht hat, diese Entscheidung zu treffen.“

In ihrer schriftlichen Begründung erklärte die Anwältin, dass die Entscheidung von RAVEC gegen das Gesetz verstoße, das dem Polizeipräsidenten die Befugnis einräume, zu entscheiden, dass „besondere Polizeidienste“ von einer Privatperson privat bezahlt werden können.

Sie fügte hinzu: „Durch die Schaffung dieses Ermessensspielraums hat das Parlament eindeutig entschieden, dass die Bezahlung von Polizeidienstleistungen grundsätzlich nicht im Widerspruch zum öffentlichen Interesse oder zum öffentlichen Vertrauen in den Metropolitan Police Service steht.“ (jag)

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