Haakon öffnet Teile seines Anwesens Skaugum für Mieter: Zwei Wohnungen stehen schon bald zur Verfügung – royale Nachbarn inklusive.
Royale NachbarschaftKronprinz Haakon und Mette-Marit vermieten Wohnungen auf Gut Skaugum

Belgisches Königspaar in Oslo
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Der norwegische Thronfolger Kronprinz Haakon lässt auf dem königlichen Anwesen Skaugum zwei Wohnobjekte zur Vermietung ausschreiben. Wie der norwegische Fernsehsender TV 2 berichtet, stehen die Immobilien ab dem 1. September 2026 zur Verfügung. Die Mietverträge sind zunächst bis Ende August 2029 befristet.
Insgesamt gehören zwölf Mietobjekte zu dem Anwesen, auf dem Kronprinz Haakon (53) und Kronprinzessin Mette-Marit (52) seit dem Jahr 2003 ihren Wohnsitz haben. Die Verwaltung und Vermietung der Objekte erfolgt über ein Einzelunternehmen des Kronprinzen.
Zwei Objekte zu unterschiedlichen Konditionen
Bei dem ersten Mietangebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit rund 287 Quadratmetern Wohnfläche auf zwei Etagen, einem großen Grundstück sowie einem separaten Nebengebäude. Die monatliche Miete beläuft sich auf 34.000 Norwegische Kronen, was umgerechnet etwa 3.087 Euro entspricht. Das Objekt liegt in der Nähe der Hauptresidenz sowie des Gebäudes, in dem sich Marius Borg Høiby (29) derzeit im Rahmen einer Untersuchungshaft im Hausarrest aufhalten soll.
Das zweite Angebot umfasst eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit etwa 42 Quadratmetern Wohnfläche, die rund 200 Meter vom Haupthaus entfernt liegt. Die Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, eine neue Küche sowie einen Pkw-Stellplatz. Die monatliche Miete beträgt 11.500 Norwegische Kronen (ca. 1.043 Euro).
Keine Angaben von Hof und Maklerin
Auf Anfrage des Senders TV 2 machte der norwegische Königshof keine Angaben dazu, ob eine der Wohnungen zuletzt von Prinz Sverre Magnus (20) genutzt wurde. Der Sohn des Kronprinzenpaares beginnt im Herbst ein Studium im europäischen Ausland. Auch die zuständige Immobilienmaklerin gab auf Nachfrage keine Stellungnahme ab.
Die Höhe der Einnahmen aus der Vermietung auf Skaugum bleibt unklar. Da Einzelunternehmen nach norwegischem Recht nur eingeschränkten Publikationspflichten bezüglich ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, sind die Finanzkennzahlen des Vermietungsgeschäfts nicht öffentlich einsehbar. Umstand und Umfang der Transparenz waren in der Vergangenheit bereits Gegenstand medialer Kritik. (jag)
