Marius Borg Høiby durfte die Haftanstalt mehrfach verlassen. Ein Norwegen-Experte ordnet ein, warum die Ausnahmen Fragen aufwerfen.
Sohn von Mette-MaritGenehmigte Ausgänge für Marius Borg Høiby werfen Fragen auf

Marius Borg Høiby (Archivbild)
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Im Rahmen einer Gerichtsanhörung in Oslo sind Details über die Bedingungen der Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby bekannt geworden. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wurden dem 29-jährigen Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit während seiner Unterbringung im Ila-Gefängnis mehrfach Ausgänge für Besuche bei seiner Mutter genehmigt.
Hintergrund der Regelungen war der Gesundheitszustand der norwegischen Kronprinzessin. Mette-Marit hatte sich Mitte Juni einer Lungentransplantation unterzogen und befindet sich in der Genesungsphase.
Kronprinzessin Mette-Marit erhielt mehrfach Besuch von Marius Borg Høiby
Vor Gericht schilderte Høiby die familiäre Situation als erhebliche Belastung. Aufgrund der Erkrankung seien auch seine Geschwister, Prinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus, nach Norwegen zurückgekehrt. Es sei für ihn schwer gewesen, nicht durchgehend an der Unterstützung seiner Mutter mitwirken zu können.

Marius Borg Høiby neben seiner Mutter Kronprinzessin Mette-Marit. (Archivbild)
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Insgesamt seien Høiby während der Untersuchungshaft 15 Ausgänge genehmigt worden, davon sieben seit dem Bekanntwerden des Eingriffs bei der Kronprinzessin.
Die genehmigten Ausgänge lösten eine Debatte über mögliche Sonderbehandlungen aus. Patrick Lundevall-Unger, Experte für norwegisches Recht, äußerte gegenüber „Bild“ die Einschätzung, dass vergleichbare Maßnahmen für gewöhnliche Untersuchungshäftlinge schwerer zu erreichen seien.
Experte spricht von möglichem „Privileg“
Er wertete die Genehmigungen als mögliches Privileg und verwies dabei auch auf Høibys besondere Stellung als Angehöriger des norwegischen Königshauses. Ob die Entscheidung tatsächlich mit seiner prominenten Herkunft zusammenhing, ist jedoch nicht bekannt.
Offizielle Stellungnahmen zu den genauen Hintergründen der Genehmigungen liegen bislang nicht vor. Staatsanwältin Tonje Sandal verwies auf Anfrage von „Bild“ auf die geltenden Regeln zur Vertraulichkeit und machte keine Angaben zu den Details des Falls. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Ila ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.
Das zuständige Gericht in Oslo hat unterdessen entschieden, die Untersuchungshaft gegen Høiby um weitere vier Wochen zu verlängern. Gleichzeitig wurden die Haftbedingungen gelockert.
Høiby darf die kommenden vier Wochen unter elektronischer Überwachung in einem vom Gericht bestimmten privaten Umfeld verbringen. Als Aufenthaltsort wurde Skaugum bestimmt, die Residenz von Kronprinz Haakon und Kronprinzessin Mette-Marit.
