Im juristischen Verfahren um Marius Borg Høiby, den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, hat das Berufungsgericht Borgarting den Antrag einer früheren Partnerin abgewiesen. Wie das Gericht laut einer Pressemitteilung am Mittwoch bekannt gab, wird eine Nachforderung von Schadenersatz im kommenden Verfahren nicht neu verhandelt.
Das Amtsgericht Oslo hatte den 29-Jährigen am 15. Juni 2026 unter anderem dazu verurteilt, der in den Medien als Frogner-Frau bezeichneten Ex-Freundin 110.000 norwegische Kronen, umgerechnet rund 10.296 Euro, zu zahlen.
Zivilrechtliche Ansprüche verzögern Hauptverhandlung
Die Anwältin der Frau, Mette Yvonne Larsen, hatte eine Erhöhung der Entschädigung auf bis zu 250.000 Kronen gefordert und dies im September beim Berufungsgericht beantragt. Die Verteidigerin begründete den Vorstoß damit, dass die Handlungen Parallelen zur Misshandlung in engen Beziehungen aufwiesen, wofür Høiby im konkreten Fall jedoch weder angeklagt noch verurteilt worden war.

Marius Borg Høiby bei einem Gerichtstermin. (Archivbild)
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Das Berufungsgericht lehnte eine erneute Befassung ab: „Das Borgarting-Berufungsgericht hat heute entschieden, dass dem Antrag einer der Geschädigten im Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby auf erneute Prüfung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nicht stattgegeben wird.“ Zur Begründung hieß es, ein solches Verfahren erfordere umfangreiche zusätzliche Beweiserhebungen, was den Ablauf des Strafprozesses erheblich beeinträchtigen würde.
Verteidigung begrüßt Beschluss vor Prozessauftakt 2027
Høibys Anwaltsteam äußerte sich zufrieden mit dem Entscheid. Gegenüber dem Sender TV 2 erklärte Verteidiger Daniel Storrvik: „Wir haben uns dagegen ausgesprochen, dass es eine Grundlage dafür gibt, diese Forderung zusammen mit dem Berufungsverfahren zu behandeln, und sind zufrieden, dass das Berufungsgericht unsere Ansicht teilt.“
Anwalt Alexander Greaker bekräftigte laut der Zeitung VG: „Wir haben stets deutlich gemacht, dass die Forderung nicht in das anberaumte Berufungsverfahren gehört. Das Berufungsgericht hat uns nun Recht gegeben.“
Im erstinstanzlichen Urteil vom Juni war Høiby wegen Gewalttaten, Sachbeschädigung, sexueller Belästigung und Verstößen gegen Kontaktverbote gegenüber der Frau schuldig gesprochen worden. Das Berufungsverfahren umfasst weitere schwerwiegende Vorwürfe, darunter zwei Vergewaltigungen sowie die Misshandlung seiner Ex-Partnerin Nora Haukland.
Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, da sie das erstinstanzliche Strafmaß von vier Jahren Haft als unzureichend einstuft. Die Verhandlung vor dem Borgarting-Gericht soll am 9. Februar 2027 starten. (jag)

