Tod bei Routine-OPNarkosearzt droht Bewährungsstrafe

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Die Nebenkläger sitzen im Sitzungssaal vom Landgericht Gütersloh dem Angeklagten (m.) gegenüber.

Gütersloh – Für den Tod eines 14-Jährigen bei einer Routine-Operation erhält ein Assistenzarzt in Nordrhein-Westfalen eine Haftstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Gütersloh am Donnerstag.

Neben der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und vier Monaten soll der 47-jährige Narkosearzt ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro an die Eltern des toten Jungen zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Beatmung hätte Leben des Jugendlichen retten können

Mit dem Spruch schloss sich der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der 47-Jährige soll es im November 2018 versäumt haben, ein Gerät für die Sauerstoffversorgung zu kontrollieren. Am ersten Prozesstag hatte der Arzt Fehler eingestanden. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte dem Mediziner grobfehlerhaftes Verhalten vorgeworfen.

Eine Arzthelferin hatte Schläuche falsch an das Narkosegerät angeschlossen. Das hätte dem Arzt nach Überzeugung des Experten durch vorgeschriebene Tests auffallen müssen. Eine Beatmung des Jugendlichen mit einem Handbeutel hätte sein Leben retten können, hieß es. Stattdessen hatten im Wechsel mehrere Ärzte versucht, den Jungen zu beatmen und später zu reanimieren. Er starb später in einem Krankenhaus in Bielefeld.

Gutachter sprach von unglücklichen Strukturen

Der Verteidiger sah in seinem Plädoyer - anders als das Gericht - den Vorwurf der fahrlässigen Tötung als nicht erfüllt an. Er sprach sich deshalb für eine Geldstrafe aus. Der Anwalt der Eltern forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Der Gutachter sprach von unglücklichen Strukturen in dem Krankenhaus in Gütersloh. Neben einem zentralen OP-Bereich gibt es dort ein Ambulantes Operations-Zentrum. Die dort eingesetzte Helferin hatte demnach keine spezielle Qualifikation für den OP-Bereich. Der verantwortliche Oberarzt war nach Überzeugung des Gutachters nicht schnell genug für den Notfall erreichbar.

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Gegen mehrere Mediziner des Krankenhauses laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen gegen die Arzthelferin, die die Schläuche falsch angesteckt hatte, wurden gegen Zahlung einer Geldsumme eingestellt.(dpa)

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