Tötung in FreudenbergJunge Täterin informierte sich zu Strafunmündigkeit

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Ein Holzkreuz, zahlreiche Blumen, Kuscheltiere und Kerzen erinnern am Tatort an die getötete 12-jährige Luise.

Ein Holzkreuz, zahlreiche Blumen, Kuscheltiere und Kerzen erinnern am Tatort in Freudenberg an die getötete 12-jährige Luise.

Unter 14-jährige Täter sind strafunmündig. Zumindest eine der mutmaßlichen Täterinnen in Freudenberg informierte sich vor der Tat zur Rechtslage. 

Die mutmaßlichen Täterinnen im Fall der getöteten 12-jährigen Luise in Freudenberg haben sich vor der Tat offenbar über eine mögliche Strafunmündigkeit informiert. Das legen Informationen aus dem Umfeld der Ermittler nahe, von denen der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Kenntnis hat.

Zumindest eine der 12- und 13-jährigen Täterinnen habe sich demnach vor der Tötung zur Frage der Strafunmündigkeit im Internet informiert. Entsprechende Hinweise haben die Ermittler den Informationen zufolge bei einer Durchsuchung gefunden.

Medienrechtler zum Fall Luise: „Nicht jegliche Information ausschließen“

Laut dem Strafgesetzbuch können Personen im Alter von unter 14 Jahren nicht wegen ihrer Taten bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft begründet damit auch, dass sie keinerlei Informationen über den Tathergang veröffentlicht.

Diese Auffassung ist umstritten, vor allem da sich an dem Fall auch eine öffentliche Diskussion über die Altersgrenze der Strafunmündigkeit entzündet hat. Gegenüber der Presse hat die Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Auskunftspflicht.

Freudenberg: Polizei stellt Suche nach Tatwaffe erfolglos ein

Medienrechtler haben die Behörden kritisiert, weil diese zum Schutz aller Persönlichkeitsrechte der noch jungen Täterinnen Informationen zurückhielten. „Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär“, erklärte beispielsweise Medienrechtler Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund. „Der Schutz der mutmaßlichen Täterinnen ist zu achten, kann hier aber nicht jegliche Information ausschließen, zumal sie ja bereits gestanden haben.“

Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass ein Messer die Tatwaffe gewesen sei. Die Suche nach der Waffe hatten die Ermittler erfolglos eingestellt. Zu den neuen Informationen wollte die Staatsanwaltschaft Siegen keine Stellungnahme abgeben.

Fall Luise: Unterschiedliche Positionen zur Altersgrenze der Strafmündigkeit

Nach der Tat waren Forderungen nach einer Senkung des Strafmündigkeitsalters lautgeworden. „Wir müssen die Debatte führen“, verlangte Unions-Rechtsexperte Günter Krings (CDU). Dies war aber auf eine breite Ablehnung bei Richtern, Anwälten und Psychologen gestoßen. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Diskussion kritisiert. „Ich bin es satt, immer reflexartig nach solchen Taten neue Gesetze oder eine Strafverschärfung zu fordern“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Motivlage der Mädchen sei höchst komplex, „denn man muss sie am Alter der Kinder messen. Das würde sich unter Umständen einem Erwachsenen nicht erschließen“, hatte Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz, in der vergangenen Woche gesagt. Das weitere Verfahren leitet die Staatsanwaltschaft Siegen, da der Wohnort der Mädchen in Nordrhein-Westfalen liegt – die Leiche war kurz hinter der Landesgrenze in Rheinland-Pfalz gefunden worden.

Der Fall war am Donnerstagnachmittag ein wichtiges Thema im Innenausschuss des NRW-Landtages. Dort referierte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) im nicht-öffentlichen Teil über die Erkenntnislage.

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