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Ärger mit der AirlineMinisterin Hubig: So kommen Fluggäste schneller zu ihrem Recht

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Flughafen Köln/Bonn: Hier klagen besonders viele Passagiere wegen Verspätungen und Stornierungen von Flügen.

Flughafen Köln/Bonn: Hier klagen besonders viele Passagiere wegen Verspätungen und Stornierungen von Flügen. 

Fällt ein Flug aus, müssen Passagiere nicht gleich klagen, um eine  Entschädigung zu bekommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Schlichtungsverfahren attraktiver machen 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will dafür sorgen, dass Fluggäste für verspätete oder stornierte Verbindungen schneller entschädigt werden. Ein Verordnungsentwurf für ein flexibleres Schlichtungsverfahren, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, soll an diesem Freitag auf den Weg gebracht werden. „Wenn beim Flug in den Urlaub nicht alles rund läuft, dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen“, sagte die SPD-Politikerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die außergerichtliche Schlichtung für Fluggastrechte ist dafür genau das richtige Instrument: schnell, effizient und für Verbraucher kostenlos.“ Gleichzeitig entlaste eine solche Regelung die Gerichte, denn jede erfolgreiche Schlichtung erspare ein Gerichtsverfahren.

Erlässt neue Verordnung zu Fluggastrechten: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Erlässt neue Verordnung zu Fluggastrechten: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Hubig, die auch Verbraucherschutzministerin ist, betonte: „Wir wollen, dass mehr Streitigkeiten im Luftverkehr durch Schlichtung gelöst werden – und schaffen dafür die richtigen Anreize. Deshalb machen wir die Verfahren flexibler und sorgen zugleich dafür, dass es sich für Fluggesellschaften nicht lohnt, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen.“ Einen ähnlichen Vorstoß hatte Hubigs Vorgänger Marco Buschmann (FDP) unternommen – der vorzeitige Bruch der Ampelkoalition verhinderte aber eine Umsetzung.

Rufen Fluggäste die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) an, muss diese bisher in jedem Fall einen Schlichtungsvorschlag ausarbeiten – auch dann, wenn eine Fluggesellschaft auf das Verfahren gar nicht reagiert. Die Neuregelung sieht vor, dass die Schlichtungsstelle nach eigenem Ermessen auf einen Vorschlag verzichten kann. Die gewonnene Zeit soll den Verfahren zugutekommen, in denen eine Einigung realistisch ist.

Für die Fluggesellschaft soll das Verfahren dadurch nicht billiger werden. Dem Entwurf aus dem Justizministerium zufolge zahlt die Airline auch ohne Schlichtungsvorschlag die volle Gebühr. Für Fluggesellschaften soll es sich nicht lohnen, Verfahren einfach auszusitzen.

Die Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ ist für Airlines zuständig, die nicht an eine private Schlichtungsstelle angeschlossen sind. Wie das Justizministerium mitteilte, hat sich die Zahl der Anträge dort seit 2015 mehr als verdreifacht. Dadurch werde es schwieriger, die Verfahren zügig abzuschließen.

Die Zahl der Klagen von Fluggästen gegen Airlines ist dagegen erstmals seit fünf Jahren zurückgegangen. Die Amtsgerichte der 20 größten Flughafenstandorte in Deutschland verzeichneten in der ersten Hälfte dieses Jahres mehr als 53.000 Passagierklagen, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf eine Auswertung des Deutschen Richterbunds berichtete. In den ersten sechs Monaten 2025 waren es noch fast 66.000 Fälle gewesen.

An der Spitze liegt der Flughafen Köln/Bonn mit rund 12.600 Klagen im ersten Halbjahr 2026 - 500 mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. In Köln liegen das Hauptquartier von Eurowings und der juristische Sitz der Lufthansa. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Passgiere ihre Klage wahlweise am Abflugsort, am Zielort oder am Sitz der Airline einreichen.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, sieht keinen Grund zur Entwarnung. Die Eingangszahlen der Amtsgerichte seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. „Setzt sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, muss die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen“, sagte Rebehn. Die Arbeitsbelastung der Gerichte bleibe enorm hoch. Im Pandemiejahr 2021 hatten die zuständigen Amtsgerichte für das Gesamtjahr rund 51.000 Klagen registriert.