Antrag im LandtagTempo 30 in Ortschaften soll die Regel werden

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Im Verkehrsausschuss äußerten sich Sachverständige zu einem Tempolimit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften. 

Düsseldorf – Gerade erst haben die Ampel-Parteien das Tempolimit auf Autobahnen von ihrer Verhandlungsliste gestrichen, da diskutierte der NRW-Verkehrsausschuss am Mittwoch über ein weiteres Tempolimit: Die Grünen wollen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften. Laut der WHO, argumentieren die Grünen, führe ein Limit von 30 km/h zu sichereren, gesünderen, grüneren und lebenswerteren Städten. Die CDU befürchtet dagegen Nachteile für Pendler, den Lieferverkehr und Anwohner.

Mit dem Antrag wollen die Grünen eine Bundesratsinitiative des Landes anstoßen. Kommunen sollen kurzfristig Modellversuche ermöglicht werden, schreiben die Abgeordneten. Unter anderem Krefeld und Münster wollen in einem Pilotprojekt großflächig Tempo 30 testen, benötigen dafür jedoch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung.

Ziel des Projektes ist Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und Tempo 50 in ausgewählten Straßen. Die kommunalen Spitzenverbände, die Landesverkehrswacht und der Auto Club Europa begrüßen den Antrag der Grünen.

Tempo 50 und 70  soll weiterhin möglich bleiben

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen zeigte sich grundsätzlich offen für Tempo-30-Überlegungen, warnte aber vor Nachteilen für Bus- und Bahnfahrer. „Die Fahrzeit von Bussen und Straßenbahnen würde sich signifikant verlängern“, argumentierte der Verband. „Längere Fahrzeiten bedeuten auch höhere Kosten.“ Tempo 30 müsse auf gemeinsam genutzten Straßen einhergehen mit Begleitmaßnahmen für einen verlässlichen Busverkehr. Dazu gehörten beispielsweise gesonderte Fahrstreifen.

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Die Anhörung habe ein differenziertes Bild ergeben, so Arndt Klocke, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Die meisten Sachverständigen hätten Modellversuche in Städten gebilligt. „Wie im Antrag ausgeführt, sollten Ausnahmen wie Tempo 50 oder 70 weiterhin möglich bleiben“, so Klocke. Mit der bisherigen Regelung in der Straßenverkehrsordnung sei Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten nur in Ausnahmefällen und mit aufwändiger Begründung möglich. (mit dpa)

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