Abo

Urteil mit StrahlkraftBGH entscheidet in Uber-Streit für Taxizentrale aus Köln

2 min
Rechtsstreit Uber - Taxi

Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild)

Der BGH hat nach einer Klage aus Köln die Rückkehrpflicht für Mietwagen geprüft. Das Urteil könnte den Fahrdienstmarkt verändern.

Via Uber gebuchte Autos müssen – anders als Taxis – nach der Fahrt sofort zum Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in einem Rechtsstreit aus Köln am Mittwoch (3. Juni) zugunsten der klagenden Taxigenossenschaft. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. (Az. I ZR 123/25)

Die Klage richtete sich gegen eine Firma, die mithilfe von Subunternehmern Fahrten ausführt, die über Uber X gebucht werden. Im Januar 2023 wurde beobachtet, dass der Wagen eines Subunternehmens nach dem Absetzen eines Fahrgasts noch zwölf Minuten lang auf einem Platz parkte, bevor sich der Fahrer in der Uber-App abmeldete. Eine Testbestellung wurde in der Zeit erst angenommen und dann wieder storniert.

So begründet das Gericht sein Urteil im Uber-Streit aus Köln

Die Taxigenossenschaft wollte erreichen, dass die Autos nach einer Fahrt mit Passagier sofort zurückkehren müssen. Sie zog vor Gericht. Das Kölner Landgericht gab ihr Recht, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte sie Erfolg. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof dessen Urteil.

Zum einen sei die Rückkehrpflicht nicht verfassungswidrig, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch und verwies auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1989. Seither habe sich nichts Gravierendes geändert. Als das Personenbeförderungsrecht 2021 modernisiert wurde und der Gesetzgeber klimaschützende Belange berücksichtigte, habe dieser die Pflicht beibehalten. Dabei habe er seinen Gestaltungsspielraum eingehalten.

Zum anderen sah der Senat keinen Grund, den Fall an EU-Recht zu messen. Es gehe im konkreten Fall um einen rein nationalen Sachverhalt, sagte Koch: Die Firmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern hierzulande Menschen.

Wie reagiert die Branche auf das Urteil?

Die SafeDriver Group will rechtliche Schritte prüfen, wie Geschäftsführer Thomas Mohnke mitteilte. Unabhängig davon müsse die aus einer analogen Zeit stammende Regelung auf ihre heutige Sinnhaftigkeit geprüft werden, denn sie habe gravierende Auswirkungen: „Sie erzeugt massenhaft Leerkilometer und verursacht hohe Kosten für die Unternehmen. Zugleich führt sie zu unnötigem Verkehr und Emissionen - ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen.“

Auch Uber bedauerte, „dass der BGH eine Chance vertan hat, endlich eine tradierte Regel abzuschaffen und für weniger Bürokratie und mehr Klimaschutz durch Innovationen in der gesamten Branche zu sorgen“.

Hingegen forderte der Bundesverband Taxi und Mietwagen unter anderem bessere Kontrollen der Rückkehrpflicht. Der BGH gebe „allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten“, erklärte Geschäftsführer Michael Oppermann.

Der Anbieter der Taxi-App Freenow sieht zwar ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb. Doch Alexander Mönch, Präsident Freenow by Lyft Deutschland, sagte, mittelfristig müsse der Rechtsrahmen auf Bundesebene reformiert werden. (afp/dpa)