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Digital, schneller, bezahlbarerBundestag beschließt Führerschein-Reform – das sind die Kernpunkte

Fahrschüler sollen Theorie auch per App lernen können – aber wie viel günstiger der Führerschein wird, ist umstritten.

Bei der Fahrschulausbildung soll sich vieles ändern. (Archivbild)

Bei der Fahrschulausbildung soll sich vieles ändern. (Archivbild)

Digitaler, einfacher, schneller und bezahlbarer: Das sind die Ziele der Führerschein-Reform. Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition Gesetzesänderungen beschlossen, als ersten Teil eines Reformpakets. Der Bundesrat muss noch zustimmen, ebenso dem zweiten Teil des Pakets. Dabei geht es um eine Verordnung.

Bundestag stimmt Führerschein-Reform zu: Was sind die Kernpunkte?

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, die Fahrausbildung zu reformieren, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen. Vorgesehen sind mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und mehr Transparenz. Die Verkehrssicherheit solle oberstes Gebot bleiben, so das Bundesverkehrsministerium.

Der Bundestag beschloss vor allem Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes. Ein weiterer Schritt betrifft eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Modernisierung der Fahrschulausbildung; dieser muss der Bundesrat zustimmen. Die Verordnung sieht Änderungen bei Sonderfahrten sowie bei theoretischen und praktischen Prüfungen vor.

„Das Kostensenkungspotential für jährlich 800.000 Fahrschüler hängt maßgeblich davon ab, wie die Länder die Verordnung jetzt im Bundesrat weiterentwickeln“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum.

CDU-Politiker Henning Rehbaum (l.) im Gespräch mit Bundeskanzler Friedrich Merz. (Archivbild)

CDU-Politiker Henning Rehbaum (l.) im Gespräch mit Bundeskanzler Friedrich Merz. (Archivbild)

Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten, damit Fahrschulen eine Übergangsfrist erhalten, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Bei der Vorstellung der Pläne hieß es noch, die Regelungen sollten Anfang 2027 in Kraft treten.

Das sind Kernpunkte des Reformpakets

Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen selbst wählen dürfen, ob sie ihr Wissen per App zu Hause, hybrid in einer Fahrschule oder wie bisher in Präsenz erwerben. Das soll Fahrschulen Kosten für Unterrichtsräume sparen und Fahrschülern Zeit ersparen.

Weniger Bürokratie: Viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Fahrschulen sollen entfallen.

Theoretische Prüfung: Die Verordnung sieht vor, den Fragenkatalog deutlich zu verringern.

Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bislang insgesamt zwölf Sonderfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben: Überland, Autobahn und Nachtfahrt. Künftig soll es keine starren Vorgaben zur Anzahl mehr geben. Wie viele Stunden nötig sind, soll von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.

Praktische Fahrprüfung: Bei der Pkw-Klasse B beträgt die Fahrzeit derzeit 30 Minuten, die Prüfungsdauer 55 Minuten; Ein- und Ausparken zählen nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll auf das EU-Mindestmaß sinken, damit laut Verkehrsministerium mehr Prüfungen pro Tag stattfinden und Wartezeiten kürzer werden. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten.

Mehr Preistransparenz: Preise der Fahrschulen sowie Bestehensquoten sollen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, damit Eltern und Fahrschüler die Angebote besser vergleichen können. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten anschließend nutzen.

Was ist eine „Laienausbildung“?

Die Grundidee: Schon während der Fahrausbildung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler ergänzend zur praktischen Ausbildung in der Fahrschule mehr Fahrpraxis sammeln und so besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Für die „Fahrpraxis unter Anleitung“ gelten Voraussetzungen: Die Fahrschüler müssen die theoretische Prüfung bestanden und sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben.

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Verkehrsausschuss die Regeln zur Laienausbildung verschärft: Die zentralen Sicherheitsanforderungen, etwa eine bestandene Theorieprüfung, stehen nun im Gesetz. Die Begleitperson soll nicht nur theoretisch wie geplant, sondern auch praktisch in der Fahrschule vorbereitet werden.

Die „Laienausbilder“ müssen unter anderem seit mindestens sieben Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen, dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben und müssen in einem „besonderen Näheverhältnis“ zum Fahrschüler stehen. Das können etwa Eltern sein. Geplant ist eine „Opt-in“-Regelung für die Länder: Die Regelungen der Laienausbildung treten nicht automatisch bundesweit in Kraft, sondern müssen in den 16 Ländern einzeln durch eine gesonderte Verordnung eingeführt werden.

Was bedeutet die Reform für die Kosten?

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt laut Bundesverkehrsministerium derzeit bei rund 3400 Euro. Ziel der Reform ist, den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer zu machen, wie der damalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) bei der Vorstellung der Pläne vor einem Jahr sagte: „Mobilität darf kein Privileg sein.“ Die Kostensenkungen sollen durch Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Anforderungen erreicht werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Ein bulgarischer und zwei deutsche Führerscheine liegen auf einem Tisch. (Symbolbild)

Ein bulgarischer und zwei deutsche Führerscheine liegen auf einem Tisch. (Symbolbild)

Der inzwischen von Kanzler Friedrich Merz entlassene Schnieder hatte keine Summe genannt, um wie viel günstiger der Führerschein werden soll. Sein Nachfolger Steffen Bilger (CDU) hingegen schon: Fahrschüler könnten mehrere hundert Euro sparen, im besten Fall sogar bis zu 1000 Euro, sagte Bilger der „Welt“. Zugleich verwies der Minister auf „große regionale Unterschiede“ und darauf, dass manche Fahrschüler mehr Fahrstunden benötigen als andere.

Der SPD-Verkehrspolitiker Truels Reichardt sagte im Bundestag, es sei noch nicht absehbar, um wie viel günstiger es werde. Dies hänge auch davon ab, wie Fahrschulen auf die neuen Möglichkeiten reagierten.

Kosten könnten bestensfalls um bis zu ein Drittel sinken

Eine ADAC-Sprecherin sagte, im besten Fall könnten die Kosten für den Führerscheinerwerb um bis zu ein Drittel sinken. Die geplante Einführung des virtuellen Theorieunterrichts könne die Ausbildung kostengünstiger und flexibler machen. Die geplante Begleitphase könne dazu beitragen, teure Fahrstunden in der Fahrschule teilweise durch zusätzliche Fahrpraxis unter Begleitung zu ergänzen. „Wichtig ist für uns, dass Kostensenkungen nicht zulasten der Ausbildungsqualität und der Verkehrssicherheit gehen.“

Kurt Bartels, Vizevorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, sagte: „Ich kann die Rechnung von Herrn Bilger nicht nachvollziehen, dass der Führerschein 1.000 Euro günstiger werden soll.“ Bilger habe nicht konkret gesagt, wie genau dies funktionieren solle. Auch der Verband Moving International Road Safety Association hält eine Ersparnis von bis zu 1000 Euro in der derzeitigen Ausgestaltung der Reform für unrealistisch.

Der Linke-Abgeordnete Jorrit Bosch sagte, die eigentlichen Kostentreiber beim Führerschein seien hohe Fahrzeug- und Betriebskosten, viele Fahrstunden und nicht bestandene Prüfungen. Daran ändere die Reform nichts.

Warum gibt es Kritik an der Reform?

Bei Fahrlehrern stößt die Reform in vielen Punkten auf Ablehnung. In einem Papier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände heißt es, die Einführung einer „Ausbildung von Laien durch Laien“ werde strikt abgelehnt. Kritisch gesehen wird auch die Möglichkeit des reinen Online-Unterrichts: Digitale Lernangebote könnten die pädagogischen Funktionen des Präsenzunterrichts nicht ersetzen.

Aus Sicht von Moving sind der Abbau unnötiger Dokumentationspflichten und ein gezielter Einsatz von Simulatoren sinnvolle Ansätze. „Den vollständigen Wegfall des verpflichtenden Präsenzunterrichts und die geplante Laienausbildung nach nur sechs Fahrstunden sehen wir dagegen kritisch. Sie bergen Risiken für die Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit.“ (dpa/red)