Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will Schwierigkeiten für Pflegebedürftige beim baldigen Start der Pflegereform vermeiden und plant dazu weitere Nachbesserungen. „Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen“, sagte er zur Einbringung der Gesetzespläne im Bundestag. Mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD liefen Gespräche, damit sich Betroffene besser auf ein neues System bei Unterstützungsleistungen für die Pflege daheim einstellen können. Opposition und Sozialverbände warnten vor Kürzungen und zusätzlichen Zugangshürden.
Die Reform soll in großen Teilen zum 1. Januar greifen. Sie soll ein Milliardenloch der Pflegeversicherung schließen und allgemeine Beitragserhöhungen für 2027 abwenden. Dies sei eine „Erste Hilfe“, sagte Linnemann. Vorschläge für eine umfassende Reform soll eine Expertenkommission liefern.
„Erste Hilfe“ für die Pflege: Carsten Linnemann warnt vor Kostenspirale
Hintergrund sind seit Langem stark steigende Ausgaben, die auf 74 Milliarden Euro pro Jahr gewachsen sind. „Wenn wir unser Pflegesystem bewahren wollen, müssen wir diese Kostenspirale durchbrechen“, sagte Linnemann. Anders als die Krankenversicherung trägt die Pflegeversicherung dabei nur einen Teil der Kosten. Betroffene müssen einen Eigenanteil zahlen.
Erst nach langem Gezerre und in letzter Minute schaffte der Entwurf den Sprung ins Kabinett. Jetzt sind die Koalitionsfraktionen gefragt. Bis zum 1. Januar bleibt wenig Zeit.
Lücke bei der Pflegeversicherung: 6,25 Milliarden Euro gegen 7,6 Milliarden
Eine noch bestehende Lücke fällt schon ins Auge: Laut Entwurf sollen die Maßnahmen des Gesetzes 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro haben – allerdings bei einem erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro.
Nach der jüngsten allgemeinen Anhebung 2025 liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte steigen, sodass der Kinderlosenbeitrag auf 4,5 Prozent klettert. Das soll Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro bringen. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.
Gutverdiener und Ehepartner: Beitragsänderungen ab 2027 und 2028
Gutverdiener sollen stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze beim Monatsgehalt, bis zu der bei allen Beiträge abgezogen werden, 2027 um zusätzlich 300 Euro angehoben werden. Ab 2028 soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Sie bleibt für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter erhalten. Für andere noch gratis Mitversicherte soll das beitragszahlende Familienmitglied dann einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr nur ab und zu angepasst werden. Vorgesehen sind jährliche Erhöhungen, orientiert an der Inflationsentwicklung, allerdings erst ab 2029. Das soll Pflegebedürftigen langfristig Sicherheit geben und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Dafür fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg.
Pflegeeinstufungen sollen für Neu-Einstufungen enger gefasst werden
Eine Reform von 2017 gilt als wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Leistungsbezieher rasant auf sechs Millionen gestiegen ist. Die damals stark erweiterten Kriterien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit sollen nun – wie damals von Experten empfohlen – für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium.
Im Blick steht außerdem, Pflegebedürftigkeit stärker zu vermeiden. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“ durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu altersbedingten Erkrankungen erhalten.
Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege werden in Budgets gebündelt
Unterstützungsleistungen für die Pflege daheim sollen in Budgets gebündelt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll es ein „Sozialraumbudget“ zum Finanzieren von Alltagshilfen geben: bis zu 175 Euro im Monat ab dem Alter von 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere. Aus einem anderen Budget soll man auch Ersatzbetreuung zahlen können, wenn eine pflegende Person Urlaub macht oder krank ist. Die bisher dafür dienende „Verhinderungspflege“ soll entfallen.
Drohende Probleme bei dieser recht kurzfristigen Umstellung will die Koalition noch ausräumen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, es dürfe nicht sein, dass sich die Lage am 1. Januar von einem Moment auf den anderen so ändere, dass sich niemand darauf einstellen könne. Es brauche Verlässlichkeit.
Kritik von Nicole Hess, Simone Fischer und Luigi Pantisano
Die AfD-Fachpolitikerin Nicole Hess kritisierte, der allgemeine Beitrag solle stabil bleiben, doch die Rechnung für viele Versicherte steige dennoch. Die Grünen-Expertin Simone Fischer sagte: „Streichen ist keine Reform.“ Linke-Chef Luigi Pantisano forderte: „Geben Sie den pflegenden Angehörigen endlich mehr Unterstützung, also mehr Geld, damit sie nicht zusammenbrechen.“
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte mit Blick auf zunächst geplante Kürzungen bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, manche Zumutungen seien gestrichen worden. Das Armutsrisiko löse dies aber nicht. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Entwurf eine „Mogelpackung“. Kürzungen träfen die häusliche Pflege, die vermeintlich gestärkt und entlastet werden solle. (dpa/red)
