Frühkindliche Bildung, gute ErnährungBundestag beschließt Kita-Qualitätsgesetz

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Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden. Im Hintergrund sind Kinder zu erkennen.

Eine Kindertagesstätte.

Der Bundestag hat das sogenannte Kita-Qualitätsgesetz verabschiedet. Für die Umsetzung des Gesetzes will der Bund den Ländern fast vier Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Nach einer teils hitzigen Debatte hat der Bundestag ein neues Gesetz für mehr Qualität in der Kita-Betreuung verabschiedet. Für den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Kita-Qualitätsgesetz stimmten am Freitagnachmittag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie überraschend auch die AfD. Die Abgeordneten der Union lehnten den Entwurf ab, die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Qualität der Kindertagesbetreuung legen. Dafür stellt der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren fast vier Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sollen sich im Gegenzug künftig auf „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ konzentrieren, die die Qualität in der Betreuung verbessern sollen: Dazu gehören etwa die Förderung von frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung.

Förderprogramm „Sprach-Kitas“

Um letzteren Qualitätspunkt zu unterstützen, wird der Bund die Finanzierung des Förderprogramms „Sprach-Kitas“ noch bis zum Sommer des kommenden Jahres übernehmen. Dann sollen die Länder nach dem Willen von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) das Programm weiterfinanzieren.

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Ursprünglich sollte die Bundesförderung bereits zum Jahresende auslaufen - was viele Länder und insbesondere CDU und CSU verärgert hatte. Aber nicht nur wegen der Sprach-Kitas hatte es im Bundesrat teils großen Widerspruch gegen Teile des Gesetzes gegeben. Auch eine zunächst vorgesehene Pflicht zur sozialen Staffelung von Kita-Beiträgen stieß auf Ablehnung und wurde letztendlich von der Ampel-Koalition zurückgezogen - auch um einen Kompromiss mit den Ländern zu ermöglichen.

Die Länderkammer muss dem Gesetz zustimmen - sonst kann es nicht in Kraft treten. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats, in der die endgültige Entscheidung über das Gesetz fallen soll, ist für den 16. Dezember angesetzt. (dpa)