Clubs, Events, SozialkontakteDiese Lockerungen greifen mit der neuen Inzidenzstufe 0

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Abstand halten Aufkleber dpa Symbolbild

Ein Aufkleber weist auf die Abstandsregelung wegen der Corona-Pandemie hin. (Symbolbild)

Düsseldorf/Köln – Die NRW-Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die seit Freitag, 9. Juli, gilt. Eine der größten Neuerungen ist die Einführung der neuen Inzidenzstufe 0, die greift, wenn die Inzidenz in Kreisen und kreisfreien Städten für mindestens fünf Tage unter 10 liegt. Mit der Inzidenzstufe 0 werden etwa die Kontaktbeschränkungen nur noch empfohlen und sind nicht mehr Pflicht. Die Maskenpflicht entfällt weitestgehend im Freien, bleibt aber in Gebäuden und dem ÖPNV bestehen.

Für Köln greifen die neuen Regeln noch nicht, da die Inzidenz zuletzt über zehn lag. Viele Kreise um Köln erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Lockerungen.

Eine Übersicht der wichtigsten Neuerung, die mit der Inzidenzstufe 0 gelten.

Urlaub und Arbeiten in Firma und Büro

Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlicher Abwesenheit nicht gearbeitet haben, müssen bei der Rückkehr ins Büro oder die Firma einen negativen Corona-Test vorweisen. Krankheitsfall oder Zeit im Homeoffice lösen keine Testpflicht aus.

Kultur, Clubs und Großveranstaltungen

Museen und Galerien dürfen auf Inzidenzstufe 0 ohne Beschränkungen öffnen. Auch Aufführungen in Theater, Oper und Kino-Besuche sind mit Test oder Sitzplan erlaubt. Zuvor – auf Inzidenzstufe 1 – war beides notwendig. Ab 5000 Personen wird für Veranstaltungen ein Hygienekonzept erforderlich. Auch große Musikfestivals und Volksfeste sind mit entsprechendem Konzept wieder erlaubt.

Discos und Clubs dürfen mit Konzept, sichergestellter Kontaktnachverfolgung und mit Kontrolle von negativen Corona-Tests wieder öffnen. Auf Inzidenzstufe 1 durften Clubs zuvor nur maximal 100 Personen im Außenbereich zulassen.

Sport

Sporttreiben ist für Privatpersonen auf Inzidenzstufe 0 ohne Beschränkung möglich, zuvor durften sich maximal 100 Personen draußen und drinnen treffen, wenn sie einen Test vorlegen konnten. Sportveranstaltungen wie Stadionbesuche im Fußball sind bis zu 25.000 Zuschauern möglich, aber nur maximal 50 Prozent der Stadion-Kapazität dürfen ausgelastet sein. Außerdem müssen bei Sport-Events ab 5000 Personen ein Hygienekonzept und negative Corona-Tests vorgelegt werden.

Freizeit

Alle Freizeitaktivitäten können auf Inzidenzstufe 0 ohne Beschränkung stattfinden. Dazu zählt etwa der Besuch im Freibad. Für Sport und der Besuch von Konzerten und Clubs gelten gesonderte Regeln.

Private Veranstaltungen und Partys

Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern sind bereits ab Inzidenzstufe 2 erlaubt, Partys hingegen sind da noch verboten. Auf der neuen Inzidenzstufe 0 dürfen sich Gruppen bis zu 50 Personen auch ohne Test treffen, es gibt keine Einschränkungen. Für Partys und Feiern ab 50 Personen, egal ob drinnen oder draußen, wird ein negativer Corona-Test benötigt.

Gastronomie

Wenn die Landes-Inzidenz unter 35 ist, ist die Außen- und Innengastronomie auch auf Inzidenzstufe 1 erlaubt. Neu ist mit der Inzidenzstufe 0, dass die Kontaktnachverfolgung nicht mehr notwendig ist. Gäste müssen sich also nicht mehr in Listen eintragen oder via App einchecken. Das Bedienpersonal muss aber Maske tragen oder einen negativen Corona-Test vorweisen können. Tische müssen durch Abstände oder Trennwände voneinander getrennt sein.

Einzelhandel

Im Einzelhandel sind auf Inzidenzstufe 0 alle Corona-Regeln bis auf die Maskenpflicht aufgehoben. Kundenbegrenzung pro Quadratmeter Verkaufsfläche entfallen.

Außerschulische Bildung

Für Bildungsangebote außerhalb der Schule muss auf Inzidenzstufe 0 nur noch die Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Ansonsten entfallen alle Beschränkungen, wie auch die Maskenpflicht.

Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

Bei Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung einen negativen Corona-Test vorweisen. Wenn Kinder- und Jugendgruppen reisen, müssen sie zusätzlich auch am Ende des Angebots einen Corona-Test machen. Ansonsten entfallen auf Inzidenzstufe 0 alle weiteren Beschränkungen wie Maskenpflicht und Begrenzungen der Teilnehmerzahl.

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