Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit dem Vermieter. Nun hat ein Gericht seine Entscheidung getroffen.
Streit um WahlpartyAfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin verlassen

Burkhard Niebisch (Mitte), Vorsitzender Richter, vor Beginn der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die AfD. (Archivbild)
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Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Das entschied das Landgericht Berlin.
Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen: Partei könnte noch Berufung einlegen
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen. (dpa)