Reform des Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzesFerda Ataman will Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

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Ferda Ataman wurde im Juli 2022 vom Deutschen Bundestag für fünf Jahre zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewählt. (Archivbild)

Bei einer Ablehnung bei der Wohnungssuche aufgrund des Empfangs von Sozialleistungen sollen Betroffene künftig klagen können. 

Wer bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, soll dagegen künftig klagen können. Das sieht ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, das die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin vorgestellt hat.

Auch die Staatsangehörigkeit sollte ihrer Ansicht nach als Diskriminierungsmerkmal in das Gesetz aufgenommen werden. Bislang wird hier lediglich auf die Herkunft abgestellt.

Ataman will Nachweis von Diskriminierung erleichtern

Sie habe ihre Vorschläge am Dienstag an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geschickt, der federführend für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform zuständig sei, sagte Ataman. Wichtig wäre es aus ihrer Sicht auch, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Fällen von Diskriminierung zu verlängern.

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Bislang haben die Betroffenen dafür zwei Monate Zeit. Ataman schlägt eine Verlängerung auf zwölf Monate vor. Außerdem will sie den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. In ihrem Papier heißt es dazu: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“

Ziel des AGG ist es, Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. (dpa)

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