Nach monatelanger DebatteBundestag beschließt Heizungsgesetz – diese Änderungen gelten ab 2024

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Ein Thermostat an der Heizung in einer Wohnung steht auf der Stufe 1, daneben sind ein Mond und die Stufe 2 zu sehen.

Das Gebäudeenergiegesetz, oft auch nur Heizungsgesetz genannt, ist offiziell beschlossen. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

Die Union hatte einen Beschluss mit einem Eilantrag noch vor der Sommerpause verhindert, jetzt ist das Gesetz offiziell beschlossen worden.

Der Bundestag hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, am Freitag offiziell beschlossen. Die neuen Regelungen, die maßgeblich von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorangetrieben wurden, treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Wohnungen und Gebäude in Zukunft klimafreundlicher beheizt werden. Über die genauen Inhalte des GEG war zuvor monatelang gestritten worden, nach Kritik aus der FDP hatten Habeck und Geywitz ihre ursprünglichen Pläne aus dem Gesetzesentwurf deutlich abmildern müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Änderungen für neue Heizungen bringt das Gebäudeenergiegesetz?

Die unmittelbarste Änderung: Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Technologien sind dabei ein Fernwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, ist möglich.

Eigentümer müssen dabei rechnerisch nachweisen, dass der Anteil an erneuerbarer Energie in ihrer neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent beträgt. Die Bundesregierung betont, dass die neue Gesetzesregelung „technologieneutral“ ist, also keine Technologie beim Neueinbau bevorzugt.

Was passiert mit alten Heizungen und wann müssen diese ausgetauscht werden?

Die Ampel-Koalition betont, dass es keine „sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“ gibt. Bestehende Heizungen sollen erstmal weiterlaufen und bei Bedarf auch repariert werden können. Eng gekoppelt an die Frage, wann die Heizungen ausgetauscht werden können, ist eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleine Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen können. Festgehalten ist dies im Wärmeplanungsgesetz, das eng mit dem GEG zusammenhängt.

Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.
Auszug aus dem vom Bundestag beschlossenen Gebäudeenergiegesetz

Die kommunalen Wärmepläne sollen beispielsweise zeigen, ob Gebäude oder Wohnungen an ein kommunales Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Dadurch soll für Eigentümer Planungssicherheit geschaffen werden können. Erst wenn die Wärmepläne vorliegen, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen.

Was passiert mit alten Heizungen, die während der Übergangsfristen kaputtgehen und welche Ausnahmen gibt es beim Heizungsaustauch?

Das Heizungsgesetz sieht im Übergangszeitraum zwischen 2024 und Mitte 2028 zahlreiche Ausnahmen und Übergangsfristen vor. Irreparable Erdgas- und Ölheizungen, die in der Übergangsphase kaputtgehen, bekommen eine Übergangsfrist.

Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Ältere Hausbesitzer oder Eigentümer mit wenig Geld sollen zudem nicht überfordert werden, der Staat bezuschusst neue Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Der maximal förderfähige Betrag liegt dabei bei 30.000 Euro, der maximale staatliche Zuschuss also bei 21.000 Euro. Außerdem sind zinsgünstige Kredite für das Einbauen neuer Heizungen vorgesehen.

Was passiert mit den oft diskutierten Wasserstoff-Heizungen, die unter anderem von der FDP ins Spiel gebracht wurden?

Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit sogenannter wasserstofffähiger Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude sind etwa Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich, die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzten.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Mieterinnen und Mieter?

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, heißt es seitens der Ampel-Parteien. Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.

Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Wie geht es nach dem Bundestagsbeschluss mit dem Heizungsgesetz weiter?

Nach dem Bundestagsbeschluss geht das Gesetz an den Bundesrat. Es gilt als wahrscheinlich, dass es Ende September die Länderkammer passiert. Ein Eilantrag mit der Forderung, das GEG am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen, scheiterte im Bundestag an den Gegenstimmen der Ampel-Parteien.

Wie lange gilt das neue Heizungsgesetz?

Laut Heizungsgesetz bis zum 31. Dezember 2044. Ab 2045 dürfen Gebäude dann nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. (mit dpa)

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