Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung fordert die Ampel-Koalition auf, von „Überregulierung“ Abstand zu nehmen.
Streit über Ampel-PläneUnion fordert komplett neues Heizungsgesetz ohne „dirigistische Vorgaben“

Andreas Jung, stellvertretender CDU-Vorsitzender, spricht im Bundestag zum Thema Wärmewende.
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Nach dem Stopp durch das Bundesverfassungsgericht hat die Union einen Neustart beim Heizungsgesetz gefordert. „Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). „Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen“, forderte Jung.
Heizungsgesetz: CDU fordert Ampel auf, von „Überregulierung“ Abstand zu nehmen
Die Koalition müsse entscheiden, ob sie „engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert“, sagte Jung weiter. Eine neue Gemeinsamkeit werde möglich, wenn „die Ampel von ihrer Überregulierung komplett Abstand nimmt“.
Korrekturen wie beim Heizen mit Holz reichten nicht, die Koalition müsse „ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen“. Die Anforderungen für grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff seien auch in der Sachverständigenanhörung kritisiert worden.
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Bundesverfassungsgericht stoppte nach wochenlangem Streit Heizungsgesetz
Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich vor der Sommerpause verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen; die ursprünglich strengen Vorgaben beim künftigen Heizungstausch wurden teils stark entschärft.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte aufgrund der Änderungen eine „unzulässige Fristverkürzung“ beklagt, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die neue Vorlage in der gegebenen Zeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag Heilmanns statt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden und soll nun direkt nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. (afp)